Wo finden Sie Stellenangebote und Weiterbildungskurse? Was müssen Sie tun bei Arbeitslosigkeit?
Broschüren Leben und Arbeiten in der Schweiz
Wege zu Arbeit und Bildung in der Schweiz
Stadt Luzern als Arbeitgeberin (Stellen)
www.jobs.stadtluzern.ch
FAQs
Frage |
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Arbeitnehmende aus EU-/EFTA-Staaten haben momentan noch einen einfacheren Zutritt zum Schweizer Arbeitsmarkt. Grund dafür sind noch gültige Vereinbarungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU). Arbeitsnehmende aus allen anderen Staaten erhalten nur eine Arbeitsbewilligung, wenn sie als dringend benötigte und gut qualifizierte Arbeitskräfte gelten. Weitere Informationen finden sich auf der Website des Staatssekretariat für Migration SEM. Dort können Sie nachlesen, welche Voraussetzungen Sie für eine Bewilligung benötigen. Personen mit Aufenthaltsbewilligung N und F müssen einen Arbeitsbewilligungsantrag stellen. Sollten Sie eine Arbeitsbewilligung benötigen, so können sie sich an das Amt für Migration des Kantons Luzern wenden, Telefon: 041 228 77 80. |
Viele Stellen werden öffentlich ausgeschrieben. Man findet sie in Tageszeitungen wie beispielsweise der Neuen Luzerner Zeitung (NLZ). + jacando + jobs.ch + neuvoo + job-room + jooble
Offene Stellen der Stadtverwaltung Luzern
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Ein gutes Bewerbungsdossier und eine seriöse Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche sind wichtige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Arbeitssuche. + Praktische Bewerbungstipps |
Antworten auf allgemeinen Fragen zu Ferien, Löhnen und Arbeitsrecht finden Sie hier: + Staatssekretariats für Wirtschaft + Arbeitsrecht |
In der Schweiz sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert. Können Sie keine Stelle finden, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dazu müssen Sie allerdings in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate gearbeitet haben. Sollten Sie arbeitslos werden, so sollten Sie sich spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit persönlich beim Arbeitsamt an das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum Luzern (RAV) melden. Es informiert Sie über Höhe und Dauer der Arbeitslosenentschädigung. Das RAV vermittelt auch Stellen und berät Sie zu Weiterbildungskursen und Beschäftigungsprogrammen. Schwarzarbeit: Wer für eine legale Arbeit entlohnt wird, ohne bei den Sozialversicherungen, der Steuerverwaltung und/oder den Ausländerbehörden gemeldet zu sein, arbeitet schwarz und macht sich strafbar. |
Wenn Sie sich über einen bestimmten Beruf oder über Laufbahnmöglichkeiten in der Schweiz informieren wollen, können Sie dies ausführlich im BIZ Beratungs- und Informationszentrum für Bildung und Beruf. Wenn Sie sich für eine Weiterbildung interessieren, können Sie in der Datenbank Weiterbildungsangebote gezielt nach passenden Kursen und Lehrgängen in der ganzen Schweiz suchen: + berufsberatung.ch |
Für diverse Berufe ist eine Anerkennung des ausländischen Abschlusses erforderlich. Wenn Ihr Beruf in der Schweiz nicht reglementiert ist, können Sie ohne Anerkennung des ausländischen Diploms oder Ausweises Ihren Beruf ausüben. Für die Zulassung zu einem Studium wenden Sie sich direkt an die gewünschten Hochschulen: Ausführliche Informationen über die Anerkennung von ausländischen Diplomen und über die verschiedenen Anlaufstellen: |
Wenn Sie schon Erfahrung in Ihrem Beruf, aber noch keinen anerkannten Berufsabschluss haben, können Sie diesen nachholen. Hier finden Sie weitereInformationen zum Nachholen von Berufsabschlüssen: Für eine ausführliche Information vereinbaren Sie einen Termin im: Offene Lehrstellen unterschiedlicher Betriebe in Luzern und der restlichen Schweiz: |