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FAQs
Frage |
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Mit den Altersrenten trägt die AHV dazu bei, den Versicherten nach der Pensionierung einen materiell gesicherten Ruhestand zu gewährleisten. Das Rentenalter beginnt in der Schweiz für Frauen mit 64 und für Männer mit 65 Jahren. Dank den Hinterlassenenrenten hilft die AHV auch mit, Ehepartner und Kinder nach dem Tod des Versorgers oder der Versorgerin vor einer finanziellen Notsituation zu bewahren. Die Versicherung ist für alle in der Schweiz wohnhaften, erwerbstätigen Personen ab dem 18. Lebensjahr obligatorisch. Die AHV besteht aus einem monatlichen Lohnabzug, den Arbeitgeber-Beiträgen sowie Beiträgen von Kantonen und Bund. + ch.ch - Infos zur AHV Bei weiteren Fragen hilft die AHV-Zweigstelle der Stadt Luzern oder die Ausgleichskasse Luzern aus: AHV-Zweigstelle Stadt Luzern Obergrundstrasse 1, 6002 Luzern Telefon: 041 208 81 11, Telefax: 041 208 88 14 Web: www.ahv.stadtluzern.ch Ausgleichskasse Luzern Würzenbachstr. 8, Postfach, 6000 Luzern 15 Telefon: 041 375 05 05, Telefax: 041 375 05 00 Web: Ausgleichskasse Luzern |
Sie ist neben der AHV eine weitere wichtige Sozialversicherung in der Schweiz. Als invalid gilt jemand dann, wenn er oder sie wegen eines körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitsschadens bleibend oder für längere Zeit nicht mehr arbeiten kann. + ch.ch - Infos zur IV Die direkte Ansprechstelle für die Invalidenversucherung ist die IV-Stelle des Kantons Luzern: IV-Stelle Luzern Landenbergstrasse 35, Postfach, 6002 Luzern Telefon: 041 369 05 00, Telefax: 041 369 07 77 E-Mail info@ivstlu.ch Web: www.ivstlu.ch |
Die Unfallversicherung übernimmt die Kosten für die ärztliche Behandlung nach einem Unfall. Ausserdem bezahlt sie bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit ein Taggeld (Lohnersatz) bzw. Rentenleistungen bei dauernder Erwerbsunfähigkeit. Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind gegen Unfall versichert. + ch.ch - Infos zur Unfallversicherung + ch.ch - Infos zu Unfälle und Arbeit + ch.ch - Infos zu Arbeitsunfähigkeit (IV) |
Wer in Luzern eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausübt, also einen Lohn bezieht, ist gegen Arbeitslosigkeit versichert. Der Versicherungsbeitrag wird direkt vom Lohn abgezogen und ist auf dem Lohnausweis ersichtlich. Die Arbeitslosenversicherung bezahlt den versicherten Personen eine Entschädigung bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, wetterbedingten Arbeitsausfällen und bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. Um Arbeitslosenentschädigung zu erhalten, müssen Sie sich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV anmelden. Dies sollten Sie im Idealfall schon vor Ihrer tatsächlichen Arbeitslosigkeit regeln. Falls Sie noch bei keiner Arbeitslosenkasse sind, können Sie dies beim RAV erledigen. RAV Luzern |
Jede in der Schweiz wohnhafte Person muss sich obligatorisch bei einer Krankenkasse bzw. Krankenversicherung versichern. Mit der Krankenkasse sind Sie für Kosten im Krankheitsfall, bei Mutterschaft oder bei Unfall versichert. Obligatorisch ist die so genannte Grundversicherung. Die Versicherten können ihre Krankenkasse frei wählen. Achtung: Zahnarztbesuche sind nicht durch eine Grundversicherung gedeckt. + comparis.ch - Vergleichen Sie unterschiedliche Grundversicherungen + ch.ch - Infos zu den Krankenkassen |
Um die AHV-Rente aufzustocken, gibt es die 2. Säule, die berufliche Vorsorge. Die berufliche Vorsorge soll Betagten, Hinterlassenen und Invaliden zusammen mit der AHV-Rente die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung ermöglichen. Wie bei der AHV sind alle unselbständigen Arbeitsnehmenden ab einem Jahreslohn von zirka CHF 21‘000 obligatorisch bei einer Pensionskasse versichert. Für Selbständige ist die berufliche Vorsorge nicht obligatorisch, sie können sich aber freiwillig einer Pensionskasse anschliessen. + Bundesamt für Sozialversicherungen |
Neben der AHV und der zweiten Säule gibt es die private Vorsorge, die 3. Säule. In der 3. Säule kann man freiwillig Geld für das Leben nach der Pensionierung sparen. Angestellte, die schon Beiträge in die AHV und die Pensionskasse bezahlen, können zusätzlich knapp 7000 Franken pro Jahr (wird jährlich neu festgelegt) in die 3. Säule einzahlen und dieses Geld von den Steuern abziehen. Selbständige können 20 Prozent ihres jährlichen Einkommens in die 3. Säule einzahlen und diesen Betrag von den Steuern abziehen. Die 3. Säule ist deshalb die wichtigste Form der Altersvorsorge für Selbständige. + ch.ch - Alle Infos zur 3. Säule + Bundesamt für Sozialversicherungen |
In der Schweiz existiert eine gesetzlich vorgeschriebene Mutterschaftsversicherung: Das heisst, erwerbstätige Mütter bekommen nach der Geburt während 14 Wochen einen bezahlten Urlaub. Sie erhalten 80 Prozent des vor der Niederkunft erzielten durchschnittlichen Lohns (auch Mutterschaftsentschädigung oder Mutterschaftsurlaub genannt), höchstens aber 196 Franken pro Tag. Ein gesetzlicher Vaterschaftsurlaub existiert in der Schweiz nicht. Einzelne Arbeitgeber gewähren Vätern nach der Geburt einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von einigen Wochen. + Bundesamt für Sozialversicherungen |
Alle Arbeitsnehmenden und alle Selbstständigerwerbenden erhalten pro Kind eine Familienzulage:
In Luzern haben auch Nichterwerbstätige einen Anspruch auf eine Familienzulage. Ihr Einkommen darf 42'300 Franken im Jahr nicht übersteigen. + ch.ch - Infos zu den Familienzulagen + Informationen für Kinderzulagen in der Stadt Luzern |