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Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus suchen, empfiehlt es sich verschiedene Wege zu verfolgen, um Ihre Chancen zu erhöhen. Die besten Optionen sind Internet, Verwaltungen, Zeitungen, Gratisinserate, Bekanntenkreis. + Liste der wichtigsten Online Immobilienmärkte der Schweiz + Immobiliensuche Zentralschweiz Wichtige Zeitungen, in denen Sie Immobilien finden können: + Neue Luzerner Zeitung (NLZ) + Anzeiger Luzern Auch über Wohnbaugenossenschaften können Sie Mietwohnungen finden: + Alle Wohnbaugenossenschaften + Allgemeine Baugenossenschaft Luzern + Baugenossenschaft Pro Familia Luzern |
Wer sich für eine Wohnung interessiert, füllt in der Regel zuerst ein Anmeldeformular aus. Dieses Anmeldeformular erhalten Sie bei der Wohnungsbesichtigung vom aktuellen Mieter oder im Nachgang vom Vermieter. Je nach Verwaltung sind die Anmeldeformulare auch Online verfügbar. Um nachzuweisen, dass jemand den Mietzins zahlen kann, ist oft ein Auszug aus dem Betreibungsregister notwendig. Dieses Dokument ist beim Betreibungsamt der Stadt Luzern erhältlich: Stadt Luzern, Betreibungsamt Winkelriedstrasse 14, 6002 Luzern Telefon: 041 208 73 25 Web: www.betreibungsamt.stadtluzern.ch Öffnungszeiten: Mo-Fr 7.30-12.00 Uhr und 13.30-17.00 Uhr |
Eine Adressänderung (Zuzug nach Luzern, Wegzug aus Luzern, Umzug innerhalb der Stadt) melden Sie am einfachsten über den nachfolgenden Link: Falls sie nach Luzern ziehen, melden Sie sich vor Ihrem Umzug beim Einwohnerdienst Ihrer Gemeinde ab. Anschliessend müssen Sie sich innerhalb von 12 Tagen beim Einwohnerdienst der Stadt Luzern anmelden. Zuständiger Bereich/Ressort + Weitere allgemeine Informationen zu An- und Abmeldungen |
Mieter und Vermieter schliessen in der Regel einen schriftlichen Mietvertrag ab. Mit der Unterschrift verpflichten sich beide Seiten, die darin getroffenen Abmachungen einzuhalten. Wichtige Bestandteile sind Mietzins, Hausordnung und das Zustandsprotokoll. Die Hausordnung enthält Regeln, die das friedliche und ordentliche Zusammenleben im Haus gewährleisten sollen. Geregelt sind etwa Nachtruhe, Benützung der Waschküche, Ordnung im Treppenhaus und das Halten von Haustieren. + Eine Musterhausordnung Die Kündigungsdaten Ihrer Wohnung hängen von Ihrem Mietvertrag ab. Wer eine Kündigung erhält, hat 30 Tage Zeit, um sich bei der Schlichtungsbehörde dagegen zu wehren. Es ist möglich, den Mietvertrag ausserhalb der offiziellen Kündigungstermine aufzulösen. Sie müssen dann allerdings einen oder besser mehrere Nachmieter finden und der Verwaltung vorschlagen. Diese müssen zahlungsfähig und zumutbar sein. Hier können Sie rechtliche Beratung über jegliche Form von Mietstreitigkeiten erhalten. + Schlichtungsbehörde Beim Mieterverband (Mitgliedschaft) gibt es ebenfalls kostenlose Beratung: + Mieterverband Weitere Informationen zur termingerechten Kündigung und Briefvorlage für Kündigung: + Immoscout24 Beim Auszug wird die Wohnung vom Mieter und vom Vermieter genau kontrolliert. Grössere und kleinere Schäden werden im Abnahmeprotokoll festgehalten. Die Lebensdauer für verschiedene Bestandteile der Wohnung wird in sogenannten Lebensdauertabellen festgelegt. Unterschreiben Sie das Protokoll erst, wenn Sie alles genau verstanden haben und damit einverstanden sind. Hier finden Sie Angaben zur Lebensdauer von verschiedenen Wohnungseinrichtungen: + Lebensdauertabellen |
Viele Vermieter und Verwaltungen verlangen eine Privathaftpflichtversicherung oder/und eine Hausratsversicherung. Die Privathaftpflichtversicherung kommt zum Tragen, wenn Schäden entstehen, die Sie nicht absichtlich verursacht haben. Video von comparis zur Hausratversicherung: Youtube-Video: Es wird auf die Nutzungsbedingungen verwiesen. Video von comparis zur Haftplichtversicherung: Youtube-Video: Es wird auf die Nutzungsbedingungen verwiesen. Prämien von Hausratversicherungen und Privathaftpflichtversicherungen vergleichen + comparis |
Zu den Mietkosten gehören der monatliche Mietzins und Heiz- und Nebenkosten. Der monatliche Mietzins wird im Mietvertrag festgehalten. Unter Nebenkosten fallen Ausgaben für Heizung, Wasser, Hauswart, Gartenunterhalt, Abwasser, Kehrichtgebühr und weiteres. Einen Teil der Nebenkosten bezahlen Sie in der Regel monatlich zusammen mit dem Mietzins. Mindestens einmal pro Jahr erhalten Sie eine Schlussabrechnung (Abrechnungsjahr in der Regel 01.07–30.06). Wenn die Zahlungen niedriger sind als die Schlussabrechnung, müssen Sie den Restbetrag nachzahlen. Wenn die Zahlungen höher sind, muss Ihnen der Vermieter diese zurückzahlen. Zulässige Nebenkosten: Heizkosten, Warmwasseraufbereitungskosten, Wasserkosten, Hauswartkosten, Kosten der Treppenhausreinigung, Gartenunterhalt, Strom, Lift, Benutzungsgebühr Kabelnetz, Abwassergebühr, Kehrichtgebühr und Verwaltungskosten. + Broschüre über Nebenkosten + Immoscout24 (Infos zu Nebenkosten) |
Das Mietzinsdepot – auch Kaution genannt – dient dem Vermieter als Sicherheit. Mieter müssen oft einen bestimmten Betrag im Voraus bezahlen – ein sogenanntes Depot (oder Kaution). Es beträgt maximal drei Monatsmieten und kommt auf ein spezielles Bankkonto (ein Mietkautionskonto) auf den Namen des Mieters. Nach dem Auszug erhält der Mieter das Depot samt Zinsen zurück. Bei Wohnbaugenossenschaften bezahlt der Mieter in der Regel kein Depot, sondern einen Betrag, um Mitglied zu werden. Dieser kann deutlich höher sein als drei Monatsmieten. Alternativ zur Mietkaution gibt es andere Lösungen wie die firstcaution. + Informationen zum Mietzinsdepot |
Beim Kauf eines Wohneigentums müssen unterschiedliche Punkte wie die Eigentumsform, die Finanzierung, die Hypothek, der Kaufvertrag und Steuern beachtet werden. Weitere Informationen: + ch.ch - Wohneigentum |
Beim Beobachter können Sie sich über den Kauf von Eigentum informieren und beraten lassen. Es gibt in der Schweiz mehrere Organisationen, die sich mit dem Wohnungswesen befassen. Eine davon ist der Mieterinnen- und Mieterverband. Er setzt sich für die Interessen und Rechte von Mieterinnen und Mietern ein, berät seine Mitglieder und erbringt für sie weitere Dienstleistungen. + Mieterinnen- und Mieterverband Luzern Auch die Schlichtungsbehörden informieren Sie in allen Fragen rund um das Mieten, etwa bei Kündigungen, Mietzinserhöhungen oder Depotrückgabe. Zudem vermitteln sie in Streitfällen zwischen Mietern und Vermietern. Die Beratungen und Verhandlungen sind kostenlos. Zum Beratungstermin müssen sämtliche relevanten Unterlagen mitgenommen werden. + Schlichtungsbehörde + Luzerner Anwaltsverband |
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Einwohnerdienste | +41 41 208 83 56 | Kontaktformular |