Die Baukommission des Grossen Stadtrates hat an ihrer Sitzung vom 9. November 2023 den Bericht und Antrag (B+A) 35/2023 «Schulanlage Steinhof: Gesamtsanierung und Erweiterung» behandelt. Die Kommission hat bereits Mitte Oktober einen Augenschein in der bestehenden Schulanlage und der Umgebung vorgenommen. Der Sanierungsbedarf ist aus Sicht der Baukommission ausgewiesen, und die Zusammenlegung der beiden Standorte Steinhof 1 und Steinhof 2 war unbestritten. Dank der Zusammenlegung kann dereinst auf dem Areal der Schulanlage Steinhof 1 gemeinnütziger Wohnraum realisiert werden, indem das Grundstück an eine gemeinnützige Bauträgerschaft abgegeben wird.
Alle Fraktionen zeigten sich sehr überzeugt vom geplanten Projekt. Mit den vorgesehenen Massnahmen werden die hohen Ziele der Stadt Luzern im Bereich der Energieeffizienz u. a. dank Holzbauweise, PV-Anlage auf den Dach- und Fassadenflächen sowie Erdsonden-Wärmepumpe sehr gut erreicht. Der Erhalt und die Weiternutzung der bestehenden Turnhalle werden ausdrücklich begrüsst.
Eine Minderheit der Baukommission kritisierte die stark gestiegenen Kosten. Während die Investitionskosten im B+A 2/2021 noch mit 9,3 Mio. Franken veranschlagt wurden, betragen diese nun gemäss Kostenvoranschlag 17,31 Mio. Franken. Ein Antrag auf Rückweisung zur Überarbeitung des Projekts mit dem Ziel, Kosteneinsparungen aufzuzeigen, wurde allerdings klar abgelehnt.
In der Schlussabstimmung bewilligte die Baukommission einstimmig einen Sonderkredit von 19,41 Mio. Franken für die Gesamtsanierung und Erweiterung der Schulanlage Steinhof.
ÖV-Erschliessung sowie Strassensanierung Waldstrasse, Höhenstrasse und Heiterweid
Die Baukommission hat an der Sitzung vom 9. November 2023 ebenso den B+A 37/2023 «ÖV-Erschliessung sowie Strassensanierung Waldstrasse, Höhenstrasse und Heiterweid» behandelt. Mit dem geplanten Projekt können zeitgleich eine ganze Reihe von sinnvollen Massnahmen umgesetzt werden. Der Umbau der provisorischen in definitive, behindertengerechte Haltestellen, die Verbesserungen bei der Verkehrssicherheit, die Aufwertung des Aussenraums, die Massnahmen im Bereich Schwammstadt und die gut koordinierten Strassensanierungen wurden von der Baukommission sehr positiv bewertet.
Kritisiert wurde, dass auf den privaten Grundstücken keine Entsiegelungsmassnahmen geplant sind. Eine Protokollbemerkung, welche verlangt, dass Privateigentümer/innen motiviert und unterstützt werden sollen, ihre Parkplätze zu entsiegeln, indem sie unterstützt und Synergien genutzt werden, wurde mehrheitlich überwiesen. Ebenfalls überwiesen wurde eine Protokollbemerkung, wonach beim Friedhof Staffeln ein Veloabstellplatz geprüft werden soll.
Nachdem der Stadtrat bereits im Rahmen der Erarbeitung des Projekts die Umsetzung einer Begegnungszone geprüft und anschliessend verworfen hatte, wurde eine Protokollbemerkung, welche eine erneute Prüfung, allenfalls auch nur für Teilbereiche forderte, knapp abgelehnt.
In der Schlussabstimmung hiess die Baukommission einstimmig die Sonderkredite von 4,45 Mio. Franken für das Strassenprojekt «ÖV-Erschliessung Waldstrasse» und von 2,19 Mio. Franken für das Strassenprojekt «Strassensanierung Waldstrasse, Höhenstrasse und Heiterweid» gut.
Parkplätze auf Liegenschaften des Verwaltungs- und des Finanzvermögens
Auch der B+A 38/2023 «Parkplätze auf Liegenschaften des Verwaltungs- und des Finanzvermögens» wurde am 9. November 2023 von der Baukommission behandelt. Dass ein neues Reglement über das Parkieren auf Liegenschaften des Verwaltungs- und des Finanzvermögens notwendig ist, war in der Kommission unbestritten. Auch die geplante Umsetzung, welche sich am bestehenden Parkgebührenreglement orientiert, wurde unterstützt.
Zu längeren Diskussionen führte eine Stellungnahme des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements im Rahmen der durchgeführten Vorprüfung. Daraus geht u. a. hervor, dass der Kanton Luzern die Auffassung vertritt, dass das von der Stadt Luzern beabsichtigte Vorgehen mit dem vorliegenden Reglement nicht umgesetzt werden könne. Einige Mitglieder der Baukommission zeigten sich deshalb verunsichert, ob das geplante Reglement überhaupt vollzogen werden kann. Ein Antrag auf Rückweisung zur Überarbeitung wurde dennoch von einer knappen Mehrheit abgelehnt, nachdem die Verwaltung aufzeigen konnte, weshalb das Reglement aus ihrer Sicht umsetzbar ist, selbst wenn es bisher kein vergleichbares Reglement gibt und die Stadt gewissermassen eine Vorreiterrolle einnimmt.
Schliesslich genehmigt die Baukommission das neue Reglement mit einer geringfügigen Anpassung von Art. 5, wonach die Parkgebühren insbesondere mit zentralen Parkuhren, Sammelparkuhren, Einzelparkuhren oder einem digitalen Bezahlsystem erhoben werden, mit deutlicher Mehrheit.
Preisgünstiger Wohnraum muss erhalten bleiben
Die Baukommission hat zudem den Bevölkerungsantrag 297 «Preisgünstiger Wohnraum muss erhalten bleiben» beraten. Nach Anhörung einer Vertretung der Antragstellenden beschloss sie mit knapper Mehrheit und entgegen dem Antrag des Stadtrats, den Bevölkerungsantrag als Motion zu überweisen.
Die Mehrheit der Kommission argumentierte mit dem dringenden Handlungsbedarf angesichts der anhaltend tiefen Leerwohnungsziffer, der erwarteten weiteren negativen Entwicklung in den nächsten Jahren und insbesondere des Fehlens von preisgünstigem Wohnraum.
Die Geschäfte werden voraussichtlich an der Ratssitzung vom 30. November 2023 behandelt.
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Baukommission Medienmitteilung 15.11.2023 | Download | 0 | Baukommission Medienmitteilung 15.11.2023 |