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14. November 2023
So geläufig die beiden Ausdrücke auch sind: Wodurch genau unterscheiden sich Kehricht und Sperrgut? Das Strasseninspektorat informiert, wie sich Geld sparen lässt und erklärt die verschiedenen Bereitstellungsvarianten.

Nahezu alles, was wir besitzen, wird früher oder später zu Abfall. Vieles davon lässt sich kostenlos entsorgen: Papier, Karton, Grüngut und Altmetall holt das Strasseninspektorat vor dem Haus ab. In die Behälter von 28 Sammelstellen in der Stadt Luzern können Glas, Weissblechbüchsen und Aludosen, Batterien und teilweise Altöl sowie Textilien und Schuhe eingeworfen werden. Die 11 Ökihöfe des Gemeindeverbandes REAL nehmen viele weitere Separatabfälle – grösstenteils unentgeltlich – entgegen.

Wer trennt, gewinnt!
Was dann noch übrig bleibt, sind brennbare Siedlungsabfälle, deren Bestandteile nicht wiederverwertet werden können: Kehricht und Sperrgut. Beides wird in der Stadt Luzern verursachergerecht entsorgt. Je mehr Abfallfraktionen jemand separiert, desto weniger Kehricht und Sperrgut bleiben übrig. Dadurch verringern sich die Kosten in Form von Volumengebühren (Gebührensäcke) oder Gewichtsgebühren (Gewichtscontainer und Sperrgutmarken). Kehricht und Sperrgut werden am Tag der Kehrichtabfuhr (siehe Sammelkalender-App) um 7 Uhr am Bereitstellungsort der Liegenschaft platziert.

Volumen- oder Gewichtsgebühr?
Kehricht kann in Form einzelner Gebührensäcke, in einem Container für Gebührensäcke oder in einem Container mit Gewichtsgebühr bereitgestellt werden. Dazu eignen sich beschriftete Kunststoffcontainer (140, 240, 360 oder 770 Liter) in den Farben Schwarz, Anthrazit oder Grau (siehe Abfallkalender). Gebührensäcke sind die häufigste Bereitstellungsart. Sie sind in den Grössen 17, 35, 60 und 110 Liter erhältlich und dürfen jeweils ein Höchstgewicht von 5, 10, 15 und 20 Kilogramm nicht überschreiten.

Container mit Gewichtsgebühr eignen sich in erster Linie für Unternehmen. Der Abfall wird in beliebigen Säcken oder auch lose im Container deponiert, Gebührensäcke erübrigen sich. Bei der Leerung wird der Abfall vom Kehrichtfahrzeug automatisch gewogen, und der am Container angebrachte Datenchip weist der Inhaberin oder dem Inhaber das Gewicht zu. Sie oder er erhält periodisch eine Rechnung dafür. Datenchips für Gewichtscontainer können beim Gemeindeverband REAL bestellt werden, der diese auch montiert und das Inkasso vornimmt (Telefon: 041 429 12 12, E-Mail: abfall@real-luzern.ch, Web: www.real-luzern.ch).

Sperriges Gut heisst Sperrgut
Sperrgut ist ebenfalls Kehricht. Der einzige Unterschied liegt darin, dass Sperrgut nicht in einen Gebührensack oder Gewichtscontainer passt. Als Sperrgut gelten beispielsweise Teppiche, Sofas, Matratzen, Möbel und grössere Objekte, die brennbar sind, da sie etwa aus Holz oder Kunststoff bestehen. Die Kehrichtfahrzeuge des Strasseninspektorats können bruchfeste Gegenstände bis zu einer Maximalgrösse von 200 × 100 × 50 Zentimetern aufnehmen. Entsorgungsgüter, die zwar etwas grösser, dafür weniger solide (Polstergruppe) oder gar biegsam (Teppich, Matratze) sind, können in den meisten Fällen ebenfalls eingeladen werden. Das Sperrgut muss mit genügend Sperrgutmarken (pro 5 kg = 1 Marke) versehen sein. Diese Marken können in der Regel am selben Ort gekauft werden wie die Gebührensäcke.

Keine Säcke mit Sperrgutmarken!
Das Abfallreglement des Gemeindeverbandes REAL verlangt, dass die Entsorgungskosten von Kehricht – ausser bei Gewichtscontainern – immer nach Volumen und diejenigen von Sperrgut ausschliesslich nach Gewicht zu entrichten sind. Eine Kombination der unterschiedlichen Gebührensysteme ist nicht möglich. Wenn also auf alte (schwarze) Kehrichtsäcke (= Volumen) Sperrgutmarken (= Gewicht) geklebt werden, darf die Abfuhrequipe den Abfall nicht mitnehmen: Solche Säcke werden mit einem Rückweiseaufkleber versehen und vor Ort stehen gelassen. Sie müssen von der Inhaberin, vom Inhaber zurückgenommen, in Gebührensäcke umgepackt und für die nächste Abfuhr korrekt bereitgestellt werden. Geschieht dies nicht, kann das Strasseninspektorat den Abfall gesondert einsammeln und dem Verursacher eine schriftliche Ermahnung oder eine Rechnung für die entstandenen Aufwendungen zukommen lassen.

Für Fragen stehen Ihnen die Webseite www.abfall.stadtluzern.ch, die Sammelkalender-App oder das Abfalltelefon Stadt Luzern 041 208 78 70 zur Verfügung.

 

Stadt Luzern
Strasseninspektorat
Industriestrasse 6
6005 Luzern
Telefon: 041 208 78 81
E-Mail: othmar.fries@stadtluzern.ch
Internet: www.abfall.stadtluzern.ch

 

Extra-Abfuhren und Wohnungsräumungen
Zur effizienten Beseitigung und fachgerechten Entsorgung grosser Abfallmengen sowie für die besenreine Räumung von Liegenschaften, Wohnungen oder Betrieben bietet das Strasseninspektorat in der Stadt Luzern spezielle Extra-Abfuhren an. Diese werden zu fairen Konditionen und nach Aufwand verrechnet. Anfragen und Bestellungen nimmt das Abfalltelefon Stadt Luzern (041 208 78 70) entgegen.