Kopfzeile

Inhalt

23. Februar 2021
Der Stadtrat beantragt beim Parlament einen Nachtrags- und Sonderkredit zum Budget 2021 von 3,7 Mio. Franken. Mit diesem Geld will er die Ausfälle bei den Billettsteuern kompensieren und so die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Fonds zur finanziellen Unterstützung von Kultur und Sport abfedern.

In den letzten Jahren wurden dank den Billettsteuern im Durchschnitt rund 5,85 Mio. Franken in den Fonds Kultur und Sport, den Fonds zur Förderung und Unterstützung kultureller Aktivitäten (FUKA-Fonds) und in den Jugendsportförderfonds eingelegt. Aufgrund der Massnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Coronavirus werden der Stadt Luzern wie schon 2020 auch im Jahr 2021 erhebliche Mittel aus Billettsteuereinnahmen entgehen. Schätzungen sind derzeit schwierig, weil unklar ist, wie sich die Pandemie-Situation entwickeln wird.

Für das Jahr 2021 sind Billettsteuereinnahmen von 5,7 Mio. Franken budgetiert. Da der Stadtrat davon ausgeht, dass nur rund 2 Mio. Franken an Billettsteuern vereinnahmt werden, schlägt er wie 2020 einen Nachtragskredit von 3,7 Mio. Franken vor. Sollte er nicht ausreichen, wird im Herbst 2021 ein neuerlicher Nachtragskredit beantragt werden müssen. Können mehr Mittel als 2 Mio. Franken vereinnahmt werden, kann auf die Beanspruchung des Nachtragskredites teilweise verzichtet werden. Der Stadtrat beantragt den Nachtragskredit bereits jetzt, um möglichst bald über ausreichend Mittel in den Fonds zu verfügen und so handlungsfähig zu bleiben. Die betroffenen Institutionen sollen nicht noch zusätzlich geschwächt werden. 

Links:
Bericht und Antrag 3/2021 "Sonder- und Nachtragskredit zum Budget 2021 aufgrund der Corona-Pandemie (Kompensation von Billettsteuerausfällen)"

Name
Corona Billettsteuerausfälle Medienmitteilung 23.02.2021 Download 0 Corona Billettsteuerausfälle Medienmitteilung 23.02.2021
Auf Social Media teilen