Die Biodiversität ist eine unerlässliche Grundlage für das Leben auf dieser Erde und damit eine zentrale Lebensgrundlage für den Menschen. Sie erbringt unverzichtbare Leistungen für Gesellschaft und Wirtschaft. So liefert sie Nahrung, beeinflusst das Klima, erhält die Wasser- und Luftqualität oder bietet dem Menschen Raum für Erholung. Der Druck auf die Biodiversität ist jedoch hoch, etwa durch die Zersiedelung oder durch die hohe Ammoniak- und Pestizidbelastung. So ist ein Drittel der Arten in der Schweiz und die Hälfte der wichtigsten Lebensräume gefährdet.
Die Natur ist auch in der Stadt Luzern unter Druck. Die in den letzten Jahren gestiegene Bevölkerungszahl und die aus raumplanerischer Sicht erwünschte innere Verdichtung haben in weiten Teilen der Stadt eine starke Entwicklungsdynamik ausgelöst. Naturnahe Gärten verschwinden, ältere Gebäude werden saniert oder durch Neubauten ersetzt, Baulücken intensiver genutzt. Dabei erbringt die Stadtnatur wichtige Leistungen.
Konkret: Eine grosse Stadtluzerner Artenvielfalt verbessert das Mikroklima (Verdunstung, Schatten), vermindert Umweltbelastungen (Luftreinhaltung, Abbau von Schadstoffen), fördert das Wohlbefinden und die menschliche Gesundheit (Erholungsraum), stärkt den sozialen Zusammenhalt (Begegnungsraum, Naturerfahrung) und bewahrt den Kontakt zur Natur (Bildung).
Zu Gunsten der Stadtnatur sind deshalb sowohl auf der strategisch-konzeptionellen Ebene als auch im Hinblick auf die Planung und Umsetzung konkreter Förder- und Aufwertungsmassnahmen verstärkte Anstrengungen erforderlich.
Mit dem Bericht und Antrag «Biodiversitätsförderung Stadt Luzern» beantragt der Stadtrat dem Grossen Stadtrat einen Kredit über 2,5 Mio. Franken. Es handelt sich dabei um einen Bruttokredit inklusive der zu erwartenden Projektmittel von Dritten (z.B. Bund). Der städtische Nettoanteil wird 1,5 Mio. nicht überschreiten. Der Kredit betrifft voraussichtlich den Zeitraum 2019 bis 2024. Die Mittel des Sonderkredits stammen aus der Gewinnverwendung zum Rechnungsabschluss 2016.
Die Massnahmen sind in sieben Handlungsfeldern zusammengefasst, hier ergänzt mit je einem der entsprechenden Ziele:
- A: Ökologische Infrastruktur – Schwerpunkträume und Vernetzungsachsen
Ziel: Erhaltung und gezielte ökologische Aufwertung wichtiger Gebiete und Achsen - B: Biodiversitätsförderung im Siedlungsraum
Ziel: Schaffung und Ausgestaltung naturnaher beziehungsweise biodiversitätsfreundlicher Grünflächen sowie Gebäude im Rahmen der Planung und Umsetzung von Bauprojekten. - C: Biodiversitätsförderung im Landwirtschaftsgebiet
Ziel: Vereinbarung und Umsetzung von Aufwertungsmassnahmen mit landwirtschaftlichen Betrieben. - D: Biodiversitätsförderung im Wald
Ziel: Sensibilisierung der Bevölkerung für die vielfältigen Funktionen des Waldes. - E: Artenschutz und Artenförderung
Ziel: Einbezug der Bevölkerung bei der Sammlung von Daten zu ausgewählten Tier- und Pflanzenarten. - F: Invasive gebietsfremde Neophyten
Ziel: Verhinderung von Neuansiedlungen und von Verschleppungen von invasiven gebietsfremden Arten. - G: Die öffentliche Hand als Vorbild
Ziel: Biodiversitätsfreundliche Gestaltung und Pflege öffentlicher Grünräume.
Es handelt sich bei diesen Handlungsfeldern um eine Fokussierung auf die prioritären Aufgaben auf kommunaler Ebene. Zentral ist, dass die Stadt mit ihren Grundstücken eine Vorbildfunktion übernimmt. Wichtige Beiträge können aber auch private Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer leisten, zum Beispiel indem sie im Rahmen von Bauvorhaben die Siedlungsumgebung naturnah gestalten.
Der Bericht und Antrag wird voraussichtlich am 20. Dezember 2018 vom Grossen Stadtrat behandelt.
Link:
Bericht und Antrag 25/2018 "Biodiversitätsförderung Stadt Luzern"
Name | |||
---|---|---|---|
Biodiversitätsförderung Mediernmitteilung 06.11.2018 | Download | 0 | Biodiversitätsförderung Mediernmitteilung 06.11.2018 |