Die EWL plant und baut mit der Fernwärme Luzern AG ein Fernwärmenetz zur Nutzung dieser Quellen, das vor allem das Stadtgebiet Littau mit Wärme versorgen kann. Für den Bau und Betrieb ist eine Konzession notwendig, welche mit besagtem Vertrag erteilt wird. Auf die Erhebung einer Konzessionsgebühr wird verzichtet, da es sich bei der Nutzung von Fernwärme um ein wichtiges öffentliches Interesse handelt, das gefördert werden soll. Der Vertrag sowie der Verzicht auf die Konzessionsgebühr war in der GPK grundsätzlich nicht umstritten. Fragen wurden insbesondere zum Weiterbetrieb des parallelen Gasnetzes, dem Energiemix und der Laufzeit des Vertrages aufgeworfen.
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Geschäftsprüfungskommission GPK Medienmitteilung 27.04.2018 | Download | 0 | Geschäftsprüfungskommission GPK Medienmitteilung 27.04.2018 |