Kopfzeile

Inhalt

25. Juni 2013
Der Stadtrat hat seine Wohnraumpolitik überarbeitet. Sie zeigt unter anderem, wie er die im Juni 2012 angenommene Initiative „Für zahlbaren Wohnraum“ umsetzen will. Der Stadtrat wird städtische Areale für den gemeinnützigen Wohnungsbau zur Verfügung stellen, mit den Wohn- und Baugenossenschaften zusammenarbeiten und die Gemeinschaftsstiftung zur Erhaltung und Schaffung von preisgünstigem Wohnraum (GSW) stärken, allerdings nicht wie von der Juso Luzern in ihrer Initiative „Für gemeinnützige Wohn- und Gewerberäume in der Stadt Luzern“ gefordert, mit 20, sondern mit 4 Millionen Franken.
Am 17. Juni 2012 haben die Stadtluzerner Stimmberechtigten die Volksinitiative „Für zahlbaren Wohnraum“ angenommen. Dies verpflichtet den Stadtrat, den Anteil der gemeinnützigen Wohnungen bis in 25 Jahren von 13,5 auf 16 Prozent zu erhöhen. Dazu müssen rund 2300 neue gemeinnützige Wohnungen oder fast 100 pro Jahr in der Stadt Luzern gebaut werden. Die Wohnraumpolitik II setzt auf 21 Massnahmen. Neben der Umsetzung der
Initiative will der Stadtrat damit auch die sozialräumliche Durchmischung in allen Quartieren, flexible Wohnformen, energieeffizientes Wohnen, einen nachhaltigen Wohnflächenverbrauch, Familienwohnungen und den Zugang zum Wohnungsmarkt für alle fördern.

Städtische Liegenschaften für gemeinnützige Wohn- und Baugenossenschaften
Mit der neuen Bau- und Zonenordnung (BZO) wurden bereits wichtige Grundlagen für die Umsetzung der Initiative geschaffen. So gewährt sie Grundeigentümern, die gemeinnützige Wohnungen erstellen, bei Gestaltungsplänen einen zusätzlichen Ausnützungsbonus von fünf Prozent. Zudem sind in der BZO die städtischen Areale Bernstrasse, Urnerhof und Industriestrasse bereits explizit für den gemeinnützigen Wohnungsbau vorgesehen. Der Stadtrat will im Rahmen der Revision der BZO Littau und bei Einzonungen jeweils prüfen, ob weitere Areale ebenfalls dem gemeinnützigen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden können. Eine Auslegeordnung hat ergeben, dass sich neben den bereits erwähnten, auch die städtischen Areale Eichwaldstrasse, Hallenbad, Feuerwehr, Längweiher 3, Hochhüsliweid, Rönnimoos und Voderruopigen grundsätzlich für den gemeinnützigen Wohnungsbau eignen. Auf diesen Arealen könnten in den nächsten zehn Jahren 1000 Wohnungen realisiert werden.

Zusammenarbeit mit den Wohn- und Baugenossenschaften
Zur Umsetzung der Initiative setzt der Stadtrat auf die Zusammenarbeit mit den Wohn- und Baugenossenschaften. Am 5. Juni haben 18 der 20 städtischen gemeinnützigen Wohnbauträgern das «G-Net. Netzwerk gemeinnütziger Wohnbauträger Luzern» gegründet. Das G-Net ist offizieller Ansprechpartner der Stadt. So muss die Stadt nicht mit allen Genossenschaften einzeln verhandeln. Sie bleiben selbstständig und deshalb potenzielle Konkurrenten, werden aber bei öffentlichen Ausschreibungen für den gemeinnützigen Wohnungsbau geschlossen auftreten. Für die Genossenschaften ist nicht die Finanzierung der verlangten neuen Wohnungen ein Problem, sondern vielmehr das fehlende Land. Das G-Net will deshalb auch private Liegenschafts- und Landbesitzer für den gemeinnützigen Wohnungsbau motivieren.

Gegenvorschlag zur Initiative „Für gemeinnützige Wohn- und Gewerberäume“
Eine dritte wichtige Massnahme ist die Stärkung der Gemeinschaftsstiftung zur Erhaltung und Schaffung von preisgünstigem Wohnraum (GSW). Sie wurde 1984 gegründet. Stifterinnen sind die Stadt Luzern, die Luzerner Kantonalbank sowie Baugenossenschaften. Die Stiftung bezweckt die Schaffung und Vermittlung von günstigem Wohnraum. Sie besitzt 12 Liegenschaften mit 220 Wohnungen und verwaltet sieben städtische Liegenschaften mit 58 Wohnungen. Der Stadtrat will den Fonds zugunsten der GSW mit 4 Millionen auf insgesamt 6,7 Millionen Franken aufstocken. Dies soll der GSW ermöglichen, die Anzahl ihrer Wohnungen in den nächsten Jahren kontinuierlich um 172 Wohn­einheiten auf 450 zu erhöhen.

Diese Massnahme des Stadtrates ist auch der Gegenvorschlag zur Initiative „Für gemeinnützige Wohn- und Gewerberäume in der Stadt Luzern“. Die Initiative der Juso Luzern verlangt, dass die Stadt das Kapital der GSW um 20 Millionen Franken erhöht, verbunden mit dem Auftrag, dass sich diese aktiv für die Erhaltung und die Erhöhung des Anteils an zahlbaren und qualitativ hochwertigen Wohnungen und Gewerberäumen einsetzt und sich dem Ziel einer soziodemographisch durchmischten Wohnbevölkerung in allen Quar­tieren der Stadt verpflichtet. Der Stadtrat lehnt die Forderungen der Initiative ab, weil sie der GSW und ihren Aufgaben nicht entsprechen, die Strukturen der GSW sprengen, sie mit den Wohn- und Baugenossenschaften in Konkurrenz setzen und finanziell nicht auf die Möglichkeiten der GSW und die Finanzlage der Stadt Rücksicht nehmen. Die Initiative und der Gegenvorschlag des Stadtrates werden voraussichtlich am 26. September 2013 – gleichzeitig mit der Wohnraumpolitik II – im Grossen Stadtrat behandelt.

Dokumente Grosser Stadtrat:
+ Initiative "Für gemeinnützige Wohn- und Gewerberäume in der Stadt Luzern" (Bericht und Antrag 11/2013)
+ Städtische Wohnraumpolitik II (Bericht und Antrag 12/2013)
+ Raumpotenziale für Kultur- und Kreativschaffende nicht nur prüfen, sondern auch sichern (Motion 21)
+ Stellungnahme des Stadtrates zur Motion 21
Name
Medienmitteilung Download 0 Medienmitteilung