Mit der Einführung von Tempo 30 im Gebiet Unterlachen wird die letzte grössere Lücke für verkehrsberuhigende Massnahmen in den Wohnquartieren der Innenstadt geschlossen. Der Stadtrat hat dazu ein Verkehrsgutachten erstellen lassen. Es zeigt, dass Tempo 30 zweck- und verhältnismässig ist. Betroffen sind Fruttstrasse, Kellerstrasse, Geissensteinring, Brünigstrasse, Unterlachenstrasse, Industriestrasse sowie der untere Abschnitt der Weinberglistrasse:
Die Anwohnerinnen und Anwohner profitieren von einer erheblichen Verminderung des Strassenlärms. Zudem wird die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden erhöht. Insbesondere die Situation im Bereich der Gassenküche Luzern war auch auf Wunsch der Luzerner Polizei Anlass, die Einführung von Tempo 30 zu prüfen. Mit Tempo 30 kann der Verkehr verträglicher gestaltet und die Aufenthaltsqualität verbessert werden. Damit trägt die Stadt auch der Entwicklung des Gebiets Unterlachen vom Industrie- und Gewerbestandort zu einem dynamischen, durchmischten Wohn- und Arbeitsquartier Rechnung: In den kommenden Jahren stehen mit den Projekten ewl-Areal, Industriestrasse und der Überbauung des Uferlos-Areals bekanntlich grosse Projekte in den Startlöchern.
Das Verkehrsgutachten zeigt, dass mit Tempo 30 keine negativen Auswirkungen auf den Verkehrsfluss zu erwarten sind. Die Kellerstrasse und der Geissensteinring werden auch mit Tempo 30 als verkehrsorientierte Hauptachsen betrieben, womit die bewährten Vortrittsverhältnisse und Fussgängerstreifen weitgehend beibehalten werden können. So kann insbesondere auch für die Buslinie 4 ein behinderungsfreier Verkehrsablauf gewährleistet werden.
Die öffentliche Auflage des Projekts wird im Kantonsblatt vom 31. August 2019 publiziert. Das Gutachten und die Verkehrsanordnung können vom 2. September 2019 bis zum 1. Oktober 2019 im Tiefbauamt an der Industriestrasse eingesehen werden.
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Öffentliche Auflage Tempo 30 Gebiet Unterlachen Medienmitteilung 30.08.2019 | Download | 0 | Öffentliche Auflage Tempo 30 Gebiet Unterlachen Medienmitteilung 30.08.2019 |