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Sie sind neu Hundehalterin oder Hundehalter (ab 01.01.2016). Was müssen Sie tun?
Sie sind verpflichtet als Hundehalter bei den Einwohnerdiensten der Stadt Luzern, Obergrundstrasse 1, 6003 Luzern, den Hund zu registrieren. Nach der Registrierung erhalten Sie per Post Ihre Benutzerdaten und Ihr Passwort direkt von AMICUS-Datenbank zugestellt.Darauf können Sie sich auf AMICUS unter www.amicus.ch einloggen. Für jeden Hund ist jährlich eine Hundesteuer von Fr. 120.00 zu entrichten. Die Rechnung wird Ihnen im Mai von den Einwohnerdiensten zugeschickt.

Meldepflicht bei folgende Änderungen sind den Einwohnerdiensten ebenfalls zu melden.
  • Besitzerwechsel des Hundes
  • Ausfuhr des Hundesins Ausland
  • Tod des Hundes.
Weiterführende Informationen über Gesetz, Verordnung und Steueransätze finden Sie in den Merkblättern. Haben Sie Fragen? Sie erreichen uns unter Tel. 041 208 83 56.

Stadt Luzern
Einwohnerdienste

Informationen

Datum
15. Dezember 2015
Herausgeber/-in
Stadt Luzern, Einwohnerdienste
Autor/-in
Stadt Luzern, Einwohnerdienste

Dokumente

Name
Merkblatt_fur_Hundehalterinnen_und_Hundehalter.pdf (PDF, 67.27 kB) Download 0 Merkblatt_fur_Hundehalterinnen_und_Hundehalter.pdf
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