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Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Pro Person ist eine eigene Erklärung nötig.

Unterlagen

Hinweis: 
Jede natürliche Person kann höchstens zwei schweizerische Gemeindebürgerrechte haben (§ 6 Abs. 1 KBüG).

Besitzen Sie bereits zwei Heimatorte, muss auf einen verzichtet werden. Ausserhalb des Kantons Luzern ist bei der entsprechenden Heimatgemeinde ein schriftlicher Antrag auf Entlassung einzureichen. Beachten Sie, dass die Entlassung aus dem Heimatort kostenpflichtig sein kann.

Muster Entlassung aus dem Heimatort
 

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.