Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bürgerrechtswesen | +41 41 208 83 35 | Kontaktformular |
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|
Bemerkung
Pro Person ist eine eigene Erklärung nötig.
Unterlagen
Hinweis:
Jede natürliche Person kann höchstens zwei schweizerische Gemeindebürgerrechte haben (§ 6 Abs. 1 KBüG).
Besitzen Sie bereits zwei Heimatorte, muss auf einen verzichtet werden. Ausserhalb des Kantons Luzern ist bei der entsprechenden Heimatgemeinde ein schriftlicher Antrag auf Entlassung einzureichen. Beachten Sie, dass die Entlassung aus dem Heimatort kostenpflichtig sein kann.
Muster Entlassung aus dem Heimatort
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.