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14. Februar 2020
Nach den Fasnachtsferien werden die Schülerinnen und Schüler des Schulhauses Grenzhof im neu errichteten Provisorium auf dem Sandplatz südlich der Schulanlage unterrichtet. Im Modulbau aus Holz sind alle Unterrichtsräume und die Betreuung untergebracht. Die beiden Pavillons des Schulhauses Grenzhof können wegen der Schadstoffbelastung nicht mehr als Schulraum genutzt werden. Im Sinne einer Zwischennutzung werden sie der städtischen Feuerwehr und weiteren Blaulichtorganisationen zu Ausbildungszwecken zur Verfügung gestellt.

Seit 2015 ist bekannt, dass das Schulhaus Grenzhof schadstoffbelastet ist. Bei Nachmessungen im Frühling 2018 wurden erhöhte Werte des Schadstoffes Naphthalin und anderer Teerölinhaltsstoffe festgestellt. Der Stadtrat entschied deshalb, den Pavillon 2 der Schulanlage zu schliessen. Mit Raumrochaden und Zumieten von Räumen konnte der Schulbetrieb sichergestellt werden. Die Übergangslösung verlangte von den Lernenden, Lehrpersonen und Eltern Kompromisse und sollte nur so lange wie nötig dauern. Auf Antrag des Stadtrates hat der Grosse Stadtrat deshalb für den Bau eines Provisoriums auf dem Sandplatz südlich der Schulanlage einen Sonderkredit von 8,2 Mio. Franken bewilligt. Im termingerecht erstellten Modulbau wurden sechs Klassenzimmer, ein Kindergarten, diverse Fachzimmer und Räumlichkeiten für die Betreuungen untergebracht. Nach den Fasnachtsferien werden die Schülerinnen und Schüler im Provisorium unterrichtet. Die nicht mit Naphthalin belastete Turnhalle des Schulhauses Grenzhof kann weiterhin genutzt werden. Die 2018 angemieteten Räumlichkeiten für die Bibliothek und den zweiten Kindergarten an der Luzernerstrasse bleiben bestehen.

Das Provisorium wird voraussichtlich fünf Jahre lang genutzt, bis 2025 der Erweiterungs-Neubau auf der Schulanlage Rönnimoos bezogen werden kann. Aufgrund der tief in der Bausubstanz verbauten Schadstoffe, ist eine weitere Nutzung der Schulanlage Grenzhof als Primarschule ausgeschlossen. Die kantonalen Dienststelle Hochschulbildung und Kultur hat die Schulanlage im August 2018 unter Schutz gestellt. Gegen diesen Entscheid hat der Stadtrat beim Regierungsrat Beschwerde eingelegt. Der Entscheid ist hängig.

Zwischennutzung durch die Baulichtorganisationen
Um einen Leerstand zu vermeiden, hat die Stadt nach einer vertretbaren Zwischennutzung für die beiden Pavillons gesucht. Aufgrund der Schadstoffbelastung ist von einem längeren Aufenthalt in den Räumen abzusehen. Bis der Kanton einen Entscheid zur Unterschutzstellung der Schulanlage gefällt hat, können deshalb die Feuerwehr der Stadt Luzern, weitere Feuerwehren aus dem Kanton Luzern, die Luzerner Polizei und Rettungsdienste die Gebäude zu Ausbildungs- und Übungszwecken nutzen. Da die Aufenthalte von Personen in den Räumen zeitlich begrenzt sind und unter kontrollierten Bedingungen stattfinden, wurde eine solche Zwischennutzung von Experten bis auf Weiteres als vertretbar eingestuft.

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Schulhaus Grenzhof Provisorium Medienmitteilung 14.02.2020 Download 0 Schulhaus Grenzhof Provisorium Medienmitteilung 14.02.2020
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