Die Stadt Luzern gewährt seit 1986 ihren Rentnerinnen und Rentnern zu den AHV/IV-Leistungen des Bundes und den Ergänzungsleistungen des Kantons eine eigene städtische Zusatzleistung (AHIZ). Dank dieser Zusatzleistung sollen ältere Menschen möglichst lange in ihrer angestammten Wohnumgebung bleiben können. Im Rahmen der Finanzreform 2008 wurde die Bezugsmöglichkeit der AHIZ auf Heimbewohnerinnen und -bewohner ausgedehnt. Ziel war und ist, dass niemand aufgrund von Pflegebedürftigkeit im Alter von der wirtschaftlichen Sozialhilfe abhängig werden soll. Die AHIZ der Stadt Luzern ist kantonsweit eine ausserordentliche Leistung.
Die Anspruchsvoraussetzungen sind im AHIZ-Reglement festgelegt. 2/3 der Heimbewohnerinnen und -bewohner in der Stadt Luzern sind auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Wenn diese nicht ausreichen, um die anfallenden Wohn- und Betreuungskosten zu decken, wird der fehlende Betrag durch die AHIZ gedeckt.
Im Jahr 2019 hat die Stadt rund 7 Mio. Franken in solche Zusatzleistungen investiert. Inzwischen kommt der grösste Teil der AHIZ Personen zugute, die in Heimen leben. Die Stadt und spezialisierte Beratungsstellen weisen regelmässig auf diese städtischen Zusatzleistungen zur AHV/IV hin.
Die Bestimmungen zur AHIZ und deren Wirksamkeit werden regelmässig überprüft und den sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst. Sozial- und Sicherheitsdirektor Martin Merki ist überzeugt: «Die Zusatzleistungen der Stadt Luzern zur Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenrente (AHIZ) sind ein bewährtes sozialpolitisches Instrument. Alter oder Pflegebedürftigkeit sollen nicht dazu führen, dass Menschen in der Stadt Luzern auf wirtschaftliche Sozialhilfe angewiesen sind.»