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22. Oktober 2019
Die kantonale Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR18) und der hohe Investitionsbedarf beeinflussen das Budget 2020 und den Aufgaben- und Finanzplan 2020–2023 der Stadt Luzern massgeblich. Negative Rechnungsergebnisse und Finanzierungsfehlbeträge werden in der Folge erwartet. Es zeichnet sich ein strukturelles Defizit ab. Die Planung ist aber auch von hohen Unsicherheiten geprägt. Der Stadtrat beabsichtigt deshalb, die Rechnungsergebnisse 2019 und 2020 abzuwarten und erst danach allfällige Massnahmen zur Stabilisierung des Finanzhaushaltes zu ergreifen. Der Stadtrat hält an seiner Forderung gegenüber dem Kanton fest, dass die Gemeinden hälftig an der Erhöhung des Anteils der Bundessteuern zu beteiligen sind (Gemeindeklausel).

Budgetentwurf 2020

Der Budgetentwurf 2020 der Stadt Luzern weist einen Gesamtaufwand von Fr. 699'161'500.– und einen Gesamtertrag von Fr. 693'033'100.– aus. Es resultiert ein Aufwandüberschuss von Fr. 6'128'400.–.
 
Der ordentliche Steuerertrag wird mit 345,2 Mio. Franken budgetiert. Gegenüber dem Budget 2019 resultiert ein Minderertrag von 10,4 Mio. Franken bzw. ein Minus von 2,9 %, weil der Steuerfuss aufgrund der kantonalen Vorgaben aus der Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR18) um eine Zehnteleinheit von 1,85 auf 1,75 gesenkt wird und sich der Gemeindeanteil an den Nebensteuern von 50 % auf 30 % reduziert.
 
Der Nettoaufwand für Gemeindeaufgaben (Konsumaufwand) beträgt 353,9 Mio. Franken. Gegenüber dem Budget 2019 resultiert ein Minderaufwand von 1,2 Mio. Franken. Dieser setzt sich einerseits aus Entlastungen im Umfang von rund 10,9 Mio. Franken aus der AFR18 und Mehrbelastungen von rund 9,7 Mio. Franken für Lohnanpassungen, Teuerungsausgleich Renten und Massnahmen zur Umsetzung der Legislaturziele zusammen. Für Lohnanpassungen beim Verwaltungspersonal stehen brutto 1,5 % des Personalaufwandes zur Verfügung (0.5 % generell und 1 % individuell).
 
Die in der kantonalen Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 beschlossene Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR18) beeinflusst das Budget 2020 und den AFP 2020–2023 sehr grundlegend und verändert die städtische Finanzlage wesentlich. Die negativen Auswirkungen für die Stadt Luzern sind aus zwei Gründen deutlich grösser als in der kantonalen Botschaft (B 145, Globalbilanz) dargestellt. Erstens sind in der Globalbilanz Entlastungen und Mehrerträge enthalten, die nicht oder nur teilweise oder erst später wirksam werden und deshalb im Budget 2020 nicht berücksichtigt werden können, und zweitens basiert die Globalbilanz auf veralteten Zahlen. Im Budget 2020 betragen die negativen Auswirkungen deshalb rund 14 Mio. Franken statt der in der Globalbilanz ausgewiesenen 4,9 Mio. Franken. Eine Beschwerde gegen das Gesetz über die Aufgaben- und Finanzreform 18 (Mantelerlasse AFR18) ist derzeit beim Bundesgericht hängig.
 
Die geplanten Bruttoinvestitionen belaufen sich auf 81,1 Mio. Franken. Nach Abzug der Investitionsbeiträge von 12,3 Mio. Fr. und der spezialfinanzierten Investitionen von 7,1 Mio. Franken verbleiben Nettoinvestitionen von 61,8 Mio. Fr. Die wichtigsten Investitionen betreffen den Neubau Schulhaus Staffeln, die Erweiterung Schulhaus Würzenbach, die Gesamtsanierung und Erweiterung Schulhaus Dorf, den Ersatz Pavillon 99 des Schulhauses Ruopigen und die Erweiterung Cheerstrasse/Gopigen.
 

Finanzplanung 2020–2023

Die Stadt Luzern intensiviert ihre Investitionstätigkeit und will in der Planperiode 2020–2023 Nettoinvestitionen von rund 262 Mio. Franken realisieren. Die Schwerpunkte liegen dabei einerseits bei der Sanierung und Erweiterung von Schulbauten und andererseits im Tiefbau mit verschiedenen Projekten in den Bereichen Behindertengleichstellung, Veloförderung und Carparkierung. Im Bereich Kultur und Sport sind unter anderem Planungskosten für den Theaterneubau und die Sanierung des Waldschwimmbads Zimmeregg budgetiert.
 
Die Mehrkosten aus der angekündigten Änderung des Kostenteilers im Zweckverband grosse Kulturbetriebe (schrittweise Umsetzung ab 2023 von rund 3 Mio. Franken pro Jahr) sind im AFP 2020–2023 noch nicht berücksichtigt.
 
Aufgrund der veränderten Ausgangslage spitzt sich der Zielkonflikt zwischen strategisch notwendigen Aufwendungen und den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln weiter zu. Als Folge davon weist der AFP 2020–2023 negative Rechnungsergebnisse und hohe Finanzierungsfehlbeträge aus. Planerisch zeichnen sich aus heutiger Sicht in den kommenden Jahren strukturelle Defizite ab und die finanzpolitischen und finanzrechtlichen Vorgaben können nicht mehr eingehalten werden. Der finanzielle Handlungsspielraum aufgrund der positiven Rechnungsergebnisse der Jahre 2014–2018 ist ausgeschöpft.
 

Fazit

Trotz der veränderten Ausgangslage ist der Stadtrat bestrebt, die Ziele der Legislaturplanung unverändert weiterzuverfolgen und die dazu geplanten Massnahmen umzusetzen. Gegenüber dem AFP 2019–2022 ergeben sich keine grundlegenden Veränderungen in der Aufgabenplanung oder bei der Festlegung der Handlungsschwerpunkte. Der Finanzbedarf zur Umsetzung dieser Massnahmen und Projekte ist im vorliegenden AFP – soweit bekannt – berücksichtigt.
 
Die vorliegende Finanzplanung weist insbesondere bezüglich der Auswirkungen der AFR18 und der Steuergesetzreform 2020 (SR2020; u. a. Abschaffung der Steuerprivilegien für Statusgesellschaften) grosse Unsicherheiten auf. Der Stadtrat ist deshalb der Ansicht, dass es verfrüht wäre, bereits jetzt Massnahmen zur Stabilisierung des städtischen Finanzhaushaltes zu ergreifen. Hingegen gilt es bei neuen Ausgaben Zurückhaltung zu üben. Der Stadtrat will die Ergebnisse der Rechnungsjahre 2019 (erstmalige Anwendung HRM2 und Globalbudgets) und 2020 (erstes Rechnungsjahr nach AFR18 und SR2020) abwarten und die Situation parallel dazu laufend beurteilen. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei auch der Entwicklung der Zentrumslasten, die bereits vor AFR18 ausserordentlich hoch und unvollständig abgegolten waren.
 
Zudem hält der Stadtrat an seiner Forderung gegenüber dem Kanton fest, dass die Gemeinden hälftig an der Erhöhung des Anteils der Bundessteuern im Rahmen der eidgenössischen Steuervorlage und AHV Finanzierung (STAF) zu beteiligen sind (Gemeindeklausel).
 
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