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20. Mai 2019
Mit der Einführung des kantonalen Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden vom 20. Juni 2016 (FHGG; SRL Nr. 160) und den neuen Rechnungslegungsvorschriften des Harmonisierten Rechnungslegungsmodells HRM2 per 1. Januar 2019 ist eine Neubewertung der städtischen Bilanz per 1. Januar 2019 erforderlich. Mit vorliegendem Bericht und Antrag werden die Bilanzanpassungen sowie die Umteilungen von Vermögenswerten zwischen Finanz- und Verwaltungsvermögen dem Grossen Stadtrat unterbreitet.

Die neuen Rechnungslegungsvorschriften folgen dem Grundsatz von «true and fair view», wonach die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend darzustellen ist. Gemäss § 68 Absatz 8 FHGG ist der Bilanzanpassungsbericht dem Gemeindeparlament bis zum 30. Juni 2019 zur Genehmigung vorzulegen.

Die Bilanz wird neu gegliedert und die städtischen Vermögenswerte (Beteiligungen, Sachanlagen) werden per 1. Januar 2019 neu bewertet. Auch wurde die bestehende Zuordnung zum Finanz- und Verwaltungsvermögen überprüft. Das Verwaltungsvermögen (Verwaltungsbauten, Schulhäuser, Strassen) dient unmittelbar der öffentlichen Aufgabenerfüllung. Im Finanzvermögen der Stadt Luzern befinden sich u.a. an Dritte vermietete Liegenschaften (Wohnungen, Alterssiedlungen), gewährte Baurechte sowie Grünflächen. Mittels vorliegendem Bericht und Antrag werden zehn Grundstücke vom Verwaltungs- in das Finanzvermögen übertragen. Gleichzeitig werden die städtischen Beteiligungen an ewl Energie Wasser Luzern Holding AG, Hallenbad Luzern AG, Regionales Eiszentrum Luzern AG sowie Luzern Tourismus LT AG in das Verwaltungsvermögen überführt.

Ergebnis

Die Wertanpassungen im Finanz- und Verwaltungsvermögen sowie weitere Anpassungen an
Bilanzpositionen führen zu einer Erhöhung des Eigenkapitals der Stadt Luzern, das sich von 70,6 Mio. Franken per Ende 2018 auf 1,47 Mrd. Franken erhöht. Die Stadt Luzern verfügt per 1. Januar 2019 neu über ein Nettovermögen von 208,6 Mio. Franken oder 2'554 Franken pro Kopf (bisher: Nettoschuld von 62 Mio. Franken bzw. 759 Franken pro Kopf). Die Bilanzsumme beträgt neu knapp 2,1 Mrd. Franken.

Bilanzanpassungsbericht

Aus der Neubewertung des Finanzvermögens (Finanzanlagen und Liegenschaften) zu Marktwerten, das bisher zu den Anschaffungskosten bilanziert und nicht aufgewertet werden durfte, resultieren 260 Mio. Franken.

Aus der Aufwertung des Verwaltungsvermögens (Auflösung stiller Reserven, indem zusätzliche Abschreibungen der vergangenen Jahre rückgängig gemacht werden) sowie weiteren Bilanzanpassungen resultiert ein Aufwertungsbetrag von netto 1’021,4 Mio. Franken. Darin sind bisher nicht erfasste und bewertete, unbebaute Grundstücke im Umfang von 348,8 Mio. Franken, Hochbauten (Buchwert neu 400,3 Mio. Franken) sowie Plätze, Parkanlagen und Friedhöfe (übrige Tiefbauten, 107,6 Mio. Franken) enthalten. Die Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen bemessen sich künftig linear vom Anschaf­fungswert anhand der Nutzungsdauer.

Aus der Aufwertung der Beteiligungen im Verwaltungsvermögen resultiert eine Aufwertung von 117,7 Mio. Franken. In dieser Kontengruppe sind unter anderem die 100%-Beteiligungen der Stadt an Viva Luzern AG, Verkehrsbetriebe Luzern AG, ewl Energie Wasser Luzern Holding AG sowie Hallenbad Luzern AG bilanziert. Die Bewertung erfolgt zum Anschaffungswert (was in der Regel dem Nominalwert des Aktienkapitals entspricht) oder dem tieferen Verkehrswert.

Investitionsbeiträge wie der Baubeitrag an das KKL Kultur- und Kongresszentrum Luzern oder an das Stadion Allmend wurden in der Vergangenheit im Jahr der Gewährung jeweils bilanziert und direkt auf einen Wert von 0 Franken abgeschrieben. Sie sind ab 2019 wie die Sachanlagen im Verwaltungsvermögen während der mutmasslichen Lebensdauer des finanzierten Anlagegutes linear abzuschreiben. Die Restwerte aller nachgeführten Investitionsbeiträge belaufen sich per 1. Januar 2019 auf 156,5 Mio. Franken. Das Verwaltungsvermögen hat neu insgesamt einen Wert von 1,264 Mrd. Franken und ist vollständig mit Eigenkapital gedeckt.

Die Verpflichtungen bzw. Vorschüsse gegenüber den städtischen Spezialfinanzierungen Feuerwehr, Parkraum, Siedlungsentwässerung, Kehrichtbeseitigung sowie Kinder- und Jugendsiedlung Utenberg werden neu im Eigenkapital gezeigt; ebenso die Fonds des Eigenkapitals im Umfang von 15,1 Mio. Franken, die unter HRM2 weitergeführt werden dürfen: Versicherungsfonds, Fonds K+S, FUKA-Fonds, ALI-Fonds, Energiefonds, Personalhilfsfonds sowie der Fonds für Ersatzabgaben Spielplätze und Freizeitanlagen. Hauptsteuern dürfen nicht mehr zweckgebunden werden und Vorfinanzierungen für zukünftige Investitionsvorhaben sind nicht mehr zulässig.

Auswirkungen

Aufgrund der linearen Abschreibung des Verwaltungsvermögens anhand der Nutzungsdauer sind die Abschreibungen zumindest in den ersten Jahren nach der Umstellung tiefer als bisher. Die periodischen, erfolgswirksamen Wertanpassungen im Finanzvermögen zu Marktwerten (Liegenschaften mindestens alle vier Jahre) werden tendenziell zu volatileren Rechnungsergebnissen führen. Die Bewertungskorrekturen haben jedoch keinen Einfluss auf die Geldflüsse.

Würdigung

Das Eigenkapital stellt keinen Tresor dar, aus dem man sich bedienen kann, denn dieses Kapital ist grossmehrheitlich in den städtischen Infrastrukturen wie Schulbauten, Verwaltungsbauten, Kultur- und Freizeitanlagen, Strassen oder Abwasserkanälen der Stadt gebunden. Die Neubewertung der Bilanz hat keinen Einfluss auf die Zahlungsflüsse (Geldfluss/Cashflow, Selbstfinanzierung bzw. Selbstfinanzierungsgrad). Aufgrund der Neubewertung ist kein Franken mehr in der städtischen Kasse.

Der Selbstfinanzierungsgrad im Fünfjahresschnitt hat entsprechend dem Legislaturziel Z26.1 mindestens 100 Prozent zu betragen. Das ordentli­che Ergebnis der Erfolgsrechnung im Durchschnitt von fünf Jahren ist gemäss Art. 5 FHR (Reglement über den Finanzhaushalt der Stadt Luzern vom 21. September 2017; sRSL 9.1.1.1.1) ausgeglichen zu gestalten.

Ein Abbau des Eigenkapitals würde bedeuten, dass die städtische Infrastruktur zunehmend fremd­finanziert werden müsste. Ziel ist jedoch, die städtischen Schulden möglichst tief zu halten, damit die zur Verfügung stehenden Mittel für die städtische Leistungserbringung und die Investitionen statt für die Bewirtschaftung der Schuldenlast eingesetzt werden können – ganz im Sinne einer nachhaltigen und generationengerechten Finanzierung der Aufgaben und Investitionen.

Link:
Bericht und Antrag 15/2019 "Bilanzanpassungsbericht der Stadt Luzern"

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Bilanzanpassungsbericht Medienmitteilung 20.05.2019 Download 0 Bilanzanpassungsbericht Medienmitteilung 20.05.2019
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