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17. Mai 2019
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) hat die Anpassung der Rechtsgrundlagen von Fonds im Eigenkapital verabschiedet.

Die Geschäftsprüfungskommission der Stadt Luzern (GPK) hat an ihrer Sitzung vom 9. Mai 2019 den Bericht und Antrag (B+A) 12/2019 «Anpassung der Rechtsgrundlagen von Fonds im Eigenkapital aufgrund der Umstellung auf HRM2» beraten und verabschiedet. Der ursprünglich geplante B+A musste aufgrund der Einwände der kantonalen Finanzaufsicht Gemeinden angepasst werden. Aus diesem Grund bestand für die GPK wenig Handlungsspielraum, auch wenn ein Teil der Kommission der Auflösung gewisser Fonds (Sozialfonds, Verkehrsinfrastrukturfonds) skeptisch gegenüberstand, während ein anderer zusätzlich Fonds auflösen wollte. Dem B+A bzw. den darin geregelten Anpassungen und Aufhebungen wurde grösstenteils einstimmig zugestimmt. Zur Auflösung des Verkehrsinfrastrukturfonds und der Überführung des geäufneten Guthabens in Eigenkapital wurde eine Protokollbemerkung überwiesen, die wie folgt lautet: «Im Anhang der Jahresrechnung zum Konto Eigenkapital wird künftig erwähnt, dass der Verkehrsinfrastrukturfonds mit einem Saldo von 19.1 Mio. Franken 2020 aufgelöst wurde und dieser ursprünglich zum Zweck der Förderung von Verkehrsinfrastrukturprojekten geäufnet worden war.»

An der gleichen Sitzung nahm die GPK zudem den Jahresbericht der Ombudsfrau zur Kenntnis.

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Geschäftsprüfungskommission Grosser Stadtrat Medienmitteilung 17.05.2019 Download 0 Geschäftsprüfungskommission Grosser Stadtrat Medienmitteilung 17.05.2019
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