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7. Mai 2019
Die Einbürgerungskommission behandelte im Berichtsjahr 2018 insgesamt 300 Einbürgerungsgesuche (Vorjahr: 371). Insgesamt wurde 434 Personen (Vorjahr: 558) das Luzerner Stadtbürgerrecht zugesichert. Die Rangliste der Nationalitäten führen die srilankischen Staatsangehörigen (57 Personen) an, gefolgt von Serbien (52 Personen) und Deutschland (44 Personen).

Die Einbürgerungskommission traf sich im vergangenen Berichtsjahr zu elf ordentlichen Tagessitzungen. Die Kommissionsmitglieder behandelten insgesamt 300 Gesuche (504 Personen). Die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und der Verwaltung ist eingespielt und konstruktiv.

Vier gesuchstellenden Personen wurde das Luzerner Stadtbürgerrecht nicht zugesichert; wegen mangelnder Integration im Erwerbsleben beziehungsweise fehlender wirtschaftlicher Erhaltungsfähigkeit, oder weil sich der Wohnsitz mehrheitlich im Ausland befindet oder wegen Wohnsitzwechsels in einen anderen Kanton. Bei 65 Personen wurde das Einbürgerungsgesuch sistiert. Als Gründe wurden angeführt: mangelnde Deutschkenntnisse, mangelnde staatspolitische Kenntnisse, strukturell nicht integriert / wirtschaftliche Erhaltungsfähigkeit ist nicht gegeben, Nichtbeachten der Rechtsordnung, Eintrag im Strafregister, Steuerschulden, offene Betreibung / offene Verlustscheine, Vernachlässigung der Unterhaltspflicht.

Beim Ressort Bürgerrechtswesen, das die Einbürgerungsgesuche für die Kommission verwaltet, sind insgesamt 245 Gesuche pendent (Vorjahr: 356). Wegen der neuen und strengeren Einbürgerungsgesetzgebung, gültig ab 1. Januar 2018, sind in der Stadt Luzern im Berichtsjahr deutlich weniger Gesuche eingegangen. Insgesamt wurden 115 neue Gesuche (Vorjahr: 350 Gesuche) registriert.

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Tätigkeitsbericht 2018 Einbürgerungskommission Medienmitteilung 07.05.2019 Download 0 Tätigkeitsbericht 2018 Einbürgerungskommission Medienmitteilung 07.05.2019
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