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15. Februar 2019
Die 11 Luzerner Gemeinden Dierikon, Eich, Greppen, Luzern, Mauensee, Meggen, Neuenkirch, Schenkon, Sursee, Vitznau und Weggis fordern den Regierungsrat nochmals auf, die Volksabstimmung zur AFR18 erst nach den Abstimmungen zur eidgenössischen Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) sowie zur kantonalen Steuergesetzrevision 2020 anzusetzen. Sie haben beschlossen, die AFR18 gemeinsam im Rahmen der Volksabstimmung zu bekämpfen und leiten Abklärungen ein, die Rechtmässigkeit von Teilen der Vorlage und die Verletzung von Bundesrecht zu prüfen.

Am kommenden Montag findet die zweite Lesung der AFR18 im Luzerner Kantonsrat statt. Die Gemeinden Dierikon, Eich, Greppen, Luzern, Mauensee, Meggen, Neuenkirch, Schenkon, Sursee, Vitznau und Weggis sprechen sich immer noch gegen diese Reform aus.

Schwerwiegende Mängel

Die 11 Gemeinden orten in der AFR18 schwerwiegende Mängel, die ressourcenstarke Gemeinden zu Härtefällen werden lassen. Ihre Vorbehalte basieren auf folgenden Punkten:

Verletzung des AKV-Prinzips: Die Kompensationsmassnahmen zur Finanzierung des neuen Kostenteilers bei der Volksschule verstossen in mehreren Punkten und in grober Weise gegen das AKV-Prinzips. Die Aufgabenkompetenz, Ausgabenverantwortung und Finanzierung sind nicht auf der gleichen staatlichen Ebene angesiedelt.

Schönung der Globalbilanz: Zur Erreichen einer für die Gemeinden akzeptablen Globalbilanz werden willkürlich sachfremde Geschäfte wie z.B. die Mehrwertabgabe, die Feuerwehrersatzabgabe, oder die massiv höhere Abschöpfung durch den Kanton bei den Sondersteuern (neu 70% für den Kanton) eingerechnet.

Verletzung der Einheit der Materie: Die zwingende Verknüpfung der neuen Aufgabenteilung mit Steuererträgen, deren Höhe erst zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt wird, wird im neuen § 20 des Gesetzes über den Finanzausgleich festgelegt. Grundlage der Berechnungen in der massgeblichen Globalbilanz 3 beruhen teilweise auf falschen und ungesicherten Grundlagen oder veralteten Zahlen.

Verletzung der Gemeindeautonomie: Mit der erzwungenen Senkung des Gemeindesteuerfusses durch den Kanton wird in unverhältnismässiger Weise in die Gemeindeautonomie eingegriffen.

Mangelnde Transparenz für Stimmberechtigte: Das Volk soll am 19. Mai 2019 über die AFR18 abstimmen, ohne dass die finanziellen Grundlagen zu deren Umsetzung gesichert sind. So wird über die für die Finanzierung der AFR18 notwendige Vorlage des Bundes «Steuerreform und AHV-Finanzierung» (STAF) auch am 19. Mai 2019 abgestimmt und damit am gleichen Tag wie über die AFR18 selbst. Das Risiko, dass am Ende die AFR18 angenommen, die STAF aber abgelehnt wird, ist nicht tragbar. Zudem wird über die für die Gegenfinanzierung der AFR18 ebenso wichtige kantonale Steuergesetzrevision 2020 erst später entschieden. Damit werden die Stimmberechtigten genötigt, die Katze im Sack zu kaufen.

Verletzung von Bundesrecht: STAF sieht vor, dass die Kantone neu 21.2 Prozent aus den Erträgen der Bundessteuer (bisher 17 Prozent) erhalten sollen. Gemäss Bundesgesetz sind die Städte und Gemeinden im Rahmen der Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer zu berücksichtigen. Der Kanton Luzern verletzt Bundesrecht: er beansprucht die volle Entschädigung für sich alleine, obwohl die Gemeinden im Kanton Luzern bereits seit den Steuersenkungen von 2010 und 2012 diese Auswirkungen in Form von Mindererträgen bei den Steuern der juristischen Personen solidarisch mittragen.   

Gemeinsam gegen die AFR18

Die 11 Gemeinden haben am vergangenen Mittwoch folgende Punkte beschlossen:

  1. Sie fordern den Regierungsrat auf, die Abstimmung über die AFR18 erst nach den Abstimmungen zur STAF und zu kantonalen Steuergesetzrevision anzusetzen.
  2. Sie leiten gemeinsam Schritte zur rechtlichen Prüfung folgender Punkte ein: Einheit der Materie, Verletzung der Gemeindeautonomie durch den Kanton, Verletzung von Bundesrecht durch den Kanton.
  3. Sie bilden gemeinsam ein Gemeinde-Komitee gegen die AFR18 und laden weitere Gemeinden zum Beitritt ein.

Letztlich weisen die Gemeinden nochmals daraufhin, dass die AFR18 in der jetzigen Form ohne Vernehmlassung vorgelegt wurde. Die Gemeinden haben ihre Hausaufgaben gemacht. Der Kanton will sich nun via Gemeinden finanziell sanieren. Die gesamte Vorlage schafft kein Vertrauen in die kantonale Politik. 

Links:
Medienmitteilung vom 2. Juli 2018 "AFR 18 überarbeiten - ohne neuen Kostenteiler bei der Volksschule"
Medienmitteilung vom 25. Januar 2019 "Klarheit für die Stimmberechtigten schaffen - Abstimmung zur AFR18 erst nach den Abstimmungen zu den Steuervorlagen"

Name
Kantonale Aufgaben- und Finanzreform 2018 (AFR18) Medienmitteilung 15.02.2019 Download 0 Kantonale Aufgaben- und Finanzreform 2018 (AFR18) Medienmitteilung 15.02.2019
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