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29. November 2018
Auch potenziell neuen Interessentinnen und Interessenten muss die Möglichkeit offenstehen, eine Buvette zu bewirtschaften. Deshalb schreibt die Stadt am 1. Dezember 2018 drei Buvettestandplätze in einem offenen Vergabeverfahren aus: Die zwei auf dem Inseli und jene auf der Ufschötti. Wer den Zuschlag erhält, kann ab 2021 für sieben Jahre wirken.

Verschiedene Massnahmen der Stadt Luzern sorgen im öffentlichen Raum für ein friedliches Zusammensein. Dazu gehören die seit 2005 von der Stadt lancierten Buvettes. Insgesamt werden heute auf öffentlichem Grund der Stadt während der Sommermonate fünf Buvettes bewirtschaftet: die «Inseli-Buvette» und die «Volière» im Inselipark, die «Beach-Bar» auf der Ufschötti, das «Dock 14» auf dem Europaplatz sowie seit 2017 der «Nordpol» am Reusszopf.

Drei von fünf werden ausgeschrieben

Bereits 2016 hat die Stadt erstmals einen Buvettestandplatz ausgeschrieben, jenen im Reusszopf. Nun steht am 1. Dezember 2018 die Publikation der Ausschreibung von drei weiteren Standplätzen an: Es handelt sich um die beiden Standplätze auf dem Inseli (Nordwest und Süd) sowie den Standplatz auf der Ufschötti. Durch die Vergabe der Standplätze in einem offenen Verfahren entspricht die Stadt der aktuellen Rechtsprechung. Diese besagt, dass auch neuen Interessierten die Möglichkeit offenstehen muss, sich für einen Standplatz zu bewerben.

Die Vergabe erfolgt auf der Grundlage eines Wettbewerbs. Dessen Herzstück bilden Kriterien. Alle eingereichten Gesuche werden auf der Grundlage der Kriterien geprüft und bewertet. Die Stand-plätze gehen an diejenigen Gesuchstellenden, welche die Kriterien am besten erfüllen. Sobald nach dem Vergabeentscheid auch eine Baubewilligung, eine Bewilligung zur Nutzung des öffentlichen Grunds sowie eine Wirtschaftsbewilligung vorliegt, steht einer Bewirtschaftung des Standortes ab der Saison 2021 für sieben Jahre nichts mehr im Weg.

Ausnahmen: Nordpol und Dock 14

Zwei Buvettestandplätze werden vorläufig nicht ausgeschrieben: So der Standort beim Nordpol in Reussbühl, welcher erst 2016 ausgeschrieben wurde und seit 2017 in Betrieb ist. Dieser Standplatz ist bis und mit Saison 2021 vergeben – zudem besteht eine Option auf Verlängerung um weitere fünf Jahre. Ebenso wird die Buvette Dock 14 auf dem Europaplatz vorläufig nicht ausgeschrieben. Sicher ist, dass Besuchende während der kommenden beiden Sommer weiterhin beim Dock 14 verweilen können. Vor einer potenziellen Ausschreibung einer Buvette auf dem Europaplatz sollen Nutzung und Bespielung des Europaplatzes geklärt werden.

Bewerbungsfrist: 1. Dezember 2018 bis 31. März 2019

Wer sich für einen der drei Buvettestandplätze bewerben möchte, kann dies vom 1. Dezember 2018 bis 31. März 2019 tun. Die Ausschreibungsunterlagen sind ab 1. Dezember 2018 auf der Internetseite www.ausschreibung-buvettes.stadtluzern.ch zu finden.

Die Buvettes haben in den vergangenen Jahren während der Sommermonate viel dazu beigetragen, dass die betreffenden Stadträume zu beliebten Plätzen für die Luzerner Bevölkerung sowie Besucherinnen und Besucher aufgewertet worden sind. Das Sicherheitsgefühl hat zugenommen, Vandalismus und Littering sind zurückgegangen. Die Stadt ist überzeugt, dass diese Erfolgsgeschichte auch auf Basis der nun lancierten neuen Vergabepraxis weitergeführt werden kann.

 

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Buvettes Ausschreibung Medienmitteilung 29.11.2018 Download 0 Buvettes Ausschreibung Medienmitteilung 29.11.2018
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