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16. November 2018
Seit Januar 2018 darf der Stadtrat Grundstücke für das Finanzvermögen bis zu einem Wert von 30 Millionen Franken in eigener Kompetenz erwerben. Dank des erweiterten Handlungsspielraums kann er flexibel und schnell auf dem Markt auftreten und eine strategisch abgestützte, aktive Bodenpolitik betreiben. In einem Bericht ans Parlament zeigt der Stadtrat auf, nach welchen Grundsätzen er bei künftigen Erwerben von Grundstücken vorgehen wird und welche Ziele er mit welchen Massnahmen erreichen will. Der Grosse Stadtrat wird den Bericht voraussichtlich am 20. Dezember 2018 beraten.

Die durch den Grossen Stadtrat beschlossene Kompetenzerhöhung ist eine zentrale Voraussetzung, damit der Stadtrat künftig eine aktivere Bodenpolitik betreiben kann. Dank des gezielten Kaufens und Bewirtschaftens von Grundstücken will der Stadtrat langfristig die Stadtentwicklung beeinflussen, den Lebensraum gestalten und unerwünschten Entwicklungen entgegenwirken. Der Kauf und die Bewirtschaftung von Grundstücken wird den Grundsätzen der Siedlungsentwicklung nach innen und der Verdichtung Rechnung tragen. Auch in Zukunft werden weder kurzfristige Gewinne noch möglichst hohe Renditen im Vordergrund stehen. Vielmehr müssen Grundstückkäufe strategisch Sinn machen und dürfen langfristig den Finanzhaushalt nicht aus dem Gleichgewicht bringen.

Potenzial für Stadtentwicklung beurteilen

Der Stadtrat hat Grundsätze festgelegt, nach denen er sich bei künftigen Grundstückkäufen richten wird. So soll bei Grundstückkäufen gezielt vorgegangen und jeweils das Potenzial für die Stadtentwicklung beurteilt werden. Weiter sollen stadteigene Grundstücke sinnvoll arrondiert werden, und der Fokus soll auf Käufen auf dem eigenen Gemeindegebiet liegen. Ebenfalls wird festgelegt, dass Grundstücke zu marktkonformen Preisen erworben werden und die Stadt als verlässlicher und kompetenter Partner auf dem Markt auftreten will.

Kaufen nicht des Kaufens Willen

Durch die konsequente Einhaltung dieser Grundsätze ist sichergestellt, dass Grundstücke nicht des Kaufens Willen gekauft werden, sondern dass für Kaufgeschäfte übergeordnete Ziele und das öffentliche Interesse ausschlaggebend sind. Konkret verfolgt der Stadtrat vier Ziele. Mit Grundstückkäufen sollen öffentliche Aufgaben – zum Beispiel durch vorsorglichen Landerwerb – wirksam erfüllt, die Erreichung der Ziele der Wohnraumpolitik unterstützt, Freiräume für die Bevölkerung und Gäste erhalten und geschaffen sowie wirtschaftspolitische Anliegen unterstützt werden, indem beispielswiese strategische Landreserven für künftige Neu- oder Umsiedlungen von Firmen gekauft werden. Die Fokussierung auf diese vier Ziele stellt sicher, dass die betrieblichen und finanziellen Ressourcen nicht verzettelt, sondern nachhaltig eingesetzt werden. 

Um die aktivere Rolle der Stadt beim Erwerb von Grundstücken zu etablieren, werden neue Prozesse eingeführt und Massnahmen umgesetzt. Für eine rasche Entscheidungsfindung wird eine direktionsübergreifende Fachgruppe ins Leben gerufen sowie die Zusammenarbeit mit privaten und institutionellen Investoren und Genossenschaften auf dem Immobilienmarkt intensiviert. Vor allem bei der Entwicklung neuer Projekte soll der Austausch zwischen den verwaltungsinternen und externen Stellen besser koordiniert werden. Im Bewusstsein um den hart umkämpften Markt wird der Stadtrat auch in Zukunft stark auf Beziehungsarbeit und das Vertrauen von Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern setzen.

Link:
Bericht 28/2018 "Erwerb von Grundstücken"

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Erwerb Grundstücke Grundsätze aktivere Bodenpolitik Medienmitteilung 16.11.2018 Download 0 Erwerb Grundstücke Grundsätze aktivere Bodenpolitik Medienmitteilung 16.11.2018
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