Kopfzeile

Inhalt

23. Oktober 2018
Der Zielkonflikt zwischen strategisch notwendigen Aufwendungen und den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln verschärft sich in der Planperiode 2019–2022. Die strategischen Herausforderungen und Projekte führen zusammen mit allen weiteren Gemeindeaufgaben in der Planperiode zu einem steigenden Finanzbedarf. Gleichzeitig muss mit einem verlangsamten Steuerertragswachstum gerechnet werden. Insbesondere beim Ertrag der natürlichen Personen liegen die Zahlen derzeit unter den Erwartungen. Zudem sind mit der kantonalen Aufgaben- und Finanzreform 2018 grosse finanzielle Unsicherheiten verbunden. Das Budget 2019 geht noch von einem Ertragsüberschuss von rund 880'000 Franken aus.

Die Stadt Luzern präsentiert erstmals den Aufgaben- und Finanzplan 2019–2022 (AFP) auf der Basis von HRM2 bzw. des neuen Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden und des revidierten Finanzhaushaltreglements der Stadt Luzern. Der AFP beinhaltet das Budget 2019 und die Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2022. Die Tätigkeiten der Stadt Luzern sind in 40 Aufgaben gegliedert, die mit Leistungsauftrag und Globalbudget gesteuert werden. Der Fokus der Berichterstattung liegt auf der Entwicklung der jeweiligen Aufgabe und den dazugehörenden Finanzen (Globalbudgets).

Gleichzeitig erfolgt die Rechnungslegung nach den Vorgaben des harmonisierten Rechnungslegungsmodells 2 (HRM2). Dieser Rechnungslegungsstandard hat eine transparente Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (true and fair view Prinzip) zum Ziel. Dazu wird die Bilanz neu bewertet und die Abschreibungen dazu nach betriebswirtschaftlichen Kriterien ermittelt. Die neubewertete Bilanz wird erstmals mit dem Geschäftsbericht 2018 publiziert. Aufgrund dieser Neuerungen ist ein vollständiger Vergleich mit Vorjahreszahlen (2018, 2017) nicht möglich.

Budget 2019: Steuereinnahmen der natürlichen Personen unter den Erwartungen

Das Budget 2019 der Stadt Luzern weist einen Gesamtaufwand von Fr. 668'197'100.– sowie einen Gesamtertrag von Fr. 669'073'300.– aus und sieht einen Ertragsüberschuss von Fr. 876'200.– vor.

Der ordentliche Steuerertrag wird mit 358,6 Mio. Franken budgetiert. Gegenüber dem Voranschlag 2018 resultiert ein Mehrertrag von 5,7 Mio. Franken. bzw. 1,6 %. Das Ertragswachstum wird sich im Vergleich zu den Vorjahren abschwächen. Insbesondere beim Steuerertrag der natürlichen Personen liegen die Erträge derzeit unter den Erwartungen. Gründe sind ein verlangsamtes Bevölkerungswachstum, geringe Lohnsteigerungen und der negative Wanderungssaldo. Der Steuerertrag der juristischen Personen und die Nebensteuern verzeichnen hingegen weiterhin stabile Zuwachsraten.

Der Nettoaufwand für Gemeindeaufgaben (Konsumaufwand) beträgt 351,2 Mio. Franken. Gegenüber dem Voranschlag 2018 steigen die Ausgaben um 8,5 Mio. Franken bzw. 2.5 % an. Im Bereich der budgetmässig gebundenen Ausgaben werden Mehrkosten vor allem bei der wirtschaftlichen Sozialhilfe (Anstieg der Sozialhilfequote) und bei den Bildungskosten (Anstieg Schülerinnen- und Schülerzahlen) erwartet.

Der Stadtrat hat zur Umsetzung der Gemeindestrategie und der Legislaturziele Massnahmen und strategische Projekte definiert und die Kosten in die Finanzplanung 2019–2022 integriert. Diese Kosten werden teilweise bereits im Budget 2019 wirksam. Für Lohnanpassungen beim Verwaltungspersonal stehen brutto 1 % des Personalaufwandes zur Verfügung (0.5 % generell / 0.5 % individuell).

Die geplanten Bruttoinvestitionen belaufen sich auf 64,6 Mio. Franken. Nach Abzug der Investitionsbeiträge von 9,8 Mio. Franken verbleiben Nettoinvestitionen von 54,7 Mio. Franken, davon sind 4,8 Mio. Franken spezialfinanziert. Die wichtigsten Investitionsprojekte 2019 betreffen den Neubau des Schulhauses Staffeln, die Sanierung des Schulhauses Dorf, die ICT-Infrastruktur für die Volksschule, die Neunutzung des Am-Rhyn-Hauses und den Hochwasserschutz an der Kleinen Emme.

Finanzplanung 2019–2022 auf Basis Gemeindestrategie und Legislaturprogramm

Mit der Gemeindestrategie und dem Legislaturprogramm (B+A 18/2018) definiert der Stadtrat den strategischen Rahmen für die Entwicklung der Stadt Luzern (siehe Medienmitteilung vom 16. Oktober 2018). Die stadträtliche Politik konkretisiert sich im Legislaturprogramm 2019–2021 mit 47 Legislaturzielen. Mit dem rollenden, auf vier Jahre angelegten Aufgaben- und Finanzplan werden die jährlichen Massnahmen zur Erreichung der Legislaturziele festgelegt. Der Stadtrat hat acht strategische Schwerpunkte definiert und sich intensiv mit den Massnahmen und Projekten zur Erreichung der Legislaturziele beschäftigt. Zusätzliche Mittel werden zum Beispiel für Projekte zur digitalen Transformation, zur Förderung der Biodiversität, zum Ausbau der Quartierarbeit im Alter und der Frühen Förderung in die Finanzplanung aufgenommen.

Beim Steuerertrag müssen hingegen die Wachstumsannahmen insbesondere bei den natürlichen Personen nach unten korrigiert werden. Diese gegenläufige Entwicklung von Ausgaben und Einnahmen hat eine deutliche Reduktion des Cashflows zur Folge. Da der Investitionsbedarf in der Finanzplanperiode anhaltend hoch bleibt, resultiert ein Selbstfinanzierungsgrad, der im Durchschnitt von fünf Jahren kontinuierlich sinkt und per 2022 den gesetzlichen Mindestwert von 80 % unterschreitet.

Grosse finanzielle Unsicherheiten aufgrund der kantonalen Entwicklungen

Die kantonale Aufgaben- und Finanzreform 2018 (AFR18) wird für die Stadt Luzern voraussichtlich hohe zusätzliche Belastungen bringen. Die vorgeschlagenen Kompensationsmassnahmen zur Gegenfinanzierung des Volksschulkostenteilers 50:50 und zur Gegenfinanzierung des Wasserbaugesetzes werden die Stadt Luzern ausserordentlich stark belasten. Mit dem geplanten Steuerfussabtausch wird unverhältnismässig in die Gemeindeautonomie eingegriffen und die ressourcenstarken Gemeinden verlieren an Finanzkraft. Die AFR18 setzt die Solidarität unter den Gemeinden aufs Spiel. Die möglichen Mehrerträge aus der Steuervorlage 17 (SV17, Bund) und der Steuergesetzreform 2020 (Kanton) sind zurzeit höchst ungewiss und können nicht zuverlässig abgeschätzt werden. Die AFR18 könnte das finanzielle Gleichgewicht der Stadt Luzern massiv gefährden. 

Die Finanzlage der Stadt Luzern hat sich gegenüber der letztjährigen Finanzplanung verschlechtert. Die geplanten Ausgaben steigen stärker als die prognostizierten Einnahmen, der Investitionsbedarf bleibt anhaltend hoch. Hinzu kommen grosse Unsicherheiten über die Folgen der kantonalen Aufgaben- und Finanzreform. Die Aufgaben- und Finanzplanung ist immer auch eine Momentaufnahme und zeigt die künftigen Entwicklungen basierend auf aktuellen Einschätzungen. Diese Einschätzungen sind mit Unsicherheiten behaftet.

Der Stadtrat ist sich jedoch bewusst, dass die finanzielle Entwicklung, sollte sie in der aufgezeigten Form tatsächlich eintreten, eine grosse Herausforderung darstellt. In diesem Fall würden Massnahmen erforderlich, um die Einhaltung der Zielvorgaben sicherstellen zu können. Diese Massnahmen wären zeitnah zu erarbeiten und in den Aufgaben- und Finanzplan 2020–2023 aufzunehmen.

Link:
Bericht und Antrag 19/2018 "Aufgaben- und Finanzplan 2019–2022"

Name
Aufgaben- und Finanzplan AFP 2019-2022 Medienmitteilung 23.10.2018 Download 0 Aufgaben- und Finanzplan AFP 2019-2022 Medienmitteilung 23.10.2018
Auf Social Media teilen