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21. Juni 2018
Etwa ein Drittel weniger Strassenlärm sowie mehr Sicherheit im Bereich des Littauerbodens: Die Stadt Luzern kommt ihren gesetzlich vorgegebenen Auflagen nach und führt als lärmreduzierende Massnahme auf einem Teilabschnitt der Cheerstrasse Tempo 30 ein. Die Unterlagen zur Verkehrsanordnung liegen zusammen mit dem Lärmsanierungsprojekt vom 27. Juni bis am 16. Juli 2018 auf.

Das eidgenössische Umweltschutzgesetz (USG) und die Lärmschutzverordnung (LSV) schreiben vor, dass Strassen, die wegen Überschreitung der Immissionsgrenzwerte den Lärmschutzvorschriften nicht genügen, lärmtechnisch saniert werden müssen. Weil die Grenzwerte auf den Gemeindestrassen im Stadtteil Littau (Obermättli-, Längweiher-, Cheer- und Gasshofstrasse sowie Fluhmühle- und Udelbodenrain) heute knapp überschritten werden, müssen Massnahmen zur Reduktion des Strassenlärms geprüft und allenfalls umgesetzt werden.

Eine Temporeduktion ist als Massnahme an der Quelle als erste Priorität zu prüfen. Abklärungen haben ergeben, dass sich unter Berücksichtigung des Strassenbauprojektes Cheerstrasse für die Zwischenzeit bis zur Eröffnung der neuen Umfahrungsstrasse (voraussichtlich 2023/2024, siehe auch Medienmitteilung vom 24. Mai 2018) mit der Einführung von Tempo 30 die Lärmemissionen im Bereich des Littauerbodens wesentlich reduzieren lassen. Es ist eine Reduktion des Verkehrslärms um zirka einen Drittel zu erwarten. Die Temporeduktion führt auch zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit (Reduktion des Unfallpotentials und der Unfallschwere). Zudem wird die Cheerstrasse insbesondere im Bereich des Bahnhofs in erhöhtem Mass von besonders schutzbedürftigen Personengruppen genutzt (Behindertenwerkstatt, Schulkinder).

Negative Auswirkungen auf die verkehrliche Funktion der Cheerstrasse im Bereich des Littauerbodens oder Ausweichverkehr in die umliegenden Quartierstrassen sind nicht zu erwarten (keine entsprechende attraktive Alternativroute). Theoretisch beträgt die Verlustzeit durch die Reduktion der Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50 auf Tempo 30 innerhalb eines Kilometers 42 Sekunden. Die tatsächliche Verlustzeit dürfte allerdings viel geringer ausfallen, da bereits heute die Einmündung Thorenbergstrasse und der Bahnübergang als temporeduzierende Faktoren wirken und die effektive Fahrzeit verlängern.

Je nach Lärmbelastung bietet die Stadt zudem bei einem freiwilligen Einbau von Schallschutzfenstern abgestufte Kostenbeiträge an. Im Wissen um die Bedeutung des Schallschutzes, wendet die Stadt Luzern ein Kostentragungsmodell an, welches über das gesetzliche Minimum hinausgeht.

Trotz der geplanten Lärmschutzmassnahmen bleibt der Immissionsgrenzwert bei einigen Liegenschaften überschritten. Das Tiefbauamt der Stadt Luzern beantragt deshalb bei der kantonalen Dienstelle Umwelt und Energie Sanierungserleichterungen, um diese Liegenschaften von der Sanierungspflicht zu befreien (Erleichterungen nach Art. 14 LSV).

Die öffentlichen Publikationen zum Lärmsanierungsprojekt sowie zur Verkehrsanordnung erfolgen im Kantonsblatt vom 23. Juni 2018. Die Unterlagen liegen von Mittwoch, 27. Juni, bis Montag, 16. Juli 2018, beim Tiefbauamt der Stadt Luzern, Industriestrasse 6, 2. Stock, zur Einsichtnahme jeweils von 8 bis 17 Uhr auf.

Die Umsetzung der Massnahme erfolgt voraussichtlich ab Herbst 2018.

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Cheerstrasse Littau Publikation Lärmsanierung und Tempo 30 Medienmitteilung 21.06.2018 Download 0 Cheerstrasse Littau Publikation Lärmsanierung und Tempo 30 Medienmitteilung 21.06.2018