Neu ist der Parkplatz ab dem 1. September 2017 nicht mehr öffentlicher Grund, sondern Teil des städtischen Verwaltungsvermögens. Dies wird mit einem gerichtlichen Verbot ergänzt. Das hat Folgen: Dort darf ab dann nur noch parkieren, wer auf den Friedhof will. Dies gilt täglich von 8 bis 18 Uhr. Parkkarten etwa für Handwerker sind nicht mehr gültig. Fehlbare Automobilisten werden gebüsst. Für Friedhofbesucherinnen und -besucher bleibt das Parkieren weiterhin kostenlos und auf drei Stunden begrenzt. Dazu muss wie bis anhin bloss die Parkscheibe hinterlegt werden.
Die Friedhofverwaltung macht ab nächster Woche die Parkplatzbenutzenden auf Plakatständern und mittels Flyern auf die per 1. September 2017 in Kraft tretende Neuerung aufmerksam.
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