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6. Oktober 2022
Die Baukommission des Grossen Stadtrates hat an ihren Sitzungen vom 25. August und 29. September 2022 den Bericht und Antrag (B+A) 21/2022 Initiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren» behandelt. Sie hat die Initiative als gültig erklärt. Eine Mehrheit der Baukommission lehnt die Initiative ab und hat einem neuen «Reglement über die Kontingentierung von Zweitwohnungen zur Kurzzeitvermietung» zugestimmt, das den Stimmberechtigten als Gegenvorschlag zur Initiative unterbreitet wird.

In vielen Städten konnte in den letzten Jahren eine Zunahme bei den Wohnungen, welche zur Kurzzeitvermietung ausgeschrieben sind, verzeichnet werden. Die US-amerikanische Firma Airbnb steht synonym für dieses Geschäftsmodell. Die von der Stadt Luzern erhobenen Zahlen zeigen, dass auch bei uns eine wachsende Zahl von Wohnungen auf diese Weise genutzt werden und damit für die reguläre Wohnnutzung nicht mehr zur Verfügung stehen.

Alle Fraktionen betonten, dass eine Regulierung in diesem Bereich erforderlich sei, um ein ungebremstes Wachstum zu verhindern, auch wenn verschiedentlich betont wurde, dass Airbnb nicht für die aktuellen Probleme auf dem Wohnungsmarkt verantwortlich sei. Von den rund 45’000 Wohnungen in der Stadt werden nur etwa 330 Wohnungen so genutzt. Trotzdem ist es für viele Menschen schwierig, in der Stadt eine zahlbare Wohnung zu finden.

Eine grosse Mehrheit der Baukommission lehnte die Initiative ab, da sie sehr einschneidende Konsequenzen hätte. Nicht zuletzt wären in der Stadt Luzern keine Business Apartments, professionell vermietete Ferienwohnungen und Genossenschaftsferienwohnungen mehr möglich. Es wurde mehrheitlich betont, dass für eine Touristenstadt ein vielfältiges Angebot an Unterkünften wichtig sei. Zudem ist die Aufenthaltsdauer in Wohnungen deutlich länger als in Hotels, was als vorteilhaft bewertet wird.

Das vom Stadtrat vorgelegte, neue «Reglement über die Kontingentierung von Zweitwohnungen zur Kurzzeitvermietung» wurde grossmehrheitlich als geeignet eingestuft, um die negativen Auswirkungen, welche durch ein ungebremstes Wachstum befürchtet werden, einzudämmen. Zu Diskussionen in der Baukommission führten insbesondere der Mechanismus mit der Warteliste, die Frage, welche Wohnungen einer Bewilligungspflicht unterliegen, die Dauer der Bewilligungen, sowie die Kontingente in den einzelnen Quartieren. Zahlreiche Anträge, welche das Reglement verschärfen wollten, wurden mit grosser Mehrheit abgelehnt. Letztlich nahm die Baukommission nur geringfügige Änderungen vor und hielt insbesondere an den vorgeschlagenen Kontingenten in den einzelnen statistischen Quartieren fest.

Die Baukommission hat die Initiative einstimmig als gültig erklärt und empfiehlt den Stimmberechtigten die Initiative mit 6 : 4 Stimmen zur Ablehnung. Ebenfalls mit 6 : 4 Stimmen hat die Baukommission einem neuen «Reglement über die Kontingentierung von Zweitwohnungen zur Kurzzeitvermietung» zugestimmt, das den Stimmberechtigten als Gegenvorschlag zur Initiative unterbreitet wird.

Der B+A 21/2022 wird voraussichtlich an der Ratssitzung vom 27. Oktober 2022 behandelt.

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Baukommission Grosser Stadtrat Medienmitteilung 06.10.2022 Download 0 Baukommission Grosser Stadtrat Medienmitteilung 06.10.2022
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