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10. November 2020
Um das Baubewilligungsverfahren in der Stadt Luzern zu beschleunigen, will der Stadtrat ein umfassendes Massnahmenpaket umsetzen. Die Prozesse und Abläufe sollen verbessert werden. Zudem will er die Stellenprozente für die Bearbeitung der Baugesuche um insgesamt 410 Prozente erhöhen. Für den Abbau der pendenten Baugesuche sind zudem 100 Stellenprozente auf 12 Monate befristet vorgesehen. Für die Umsetzung der Massnahmen beantragt der Stadtrat beim Parlament einen Sonderkredit von 4,696 Mio. Franken und einen Nachtragskredit zum Budget 2021 von 413’400 Franken.
Das Baubewilligungsverfahren in der Stadt Luzern dauert zu lange. Seit Jahren können die kantonalen Fristen nicht eingehalten werden. Der Stadtrat will diese unbefriedigende Situation lösen und das Baubewilligungsverfahren dauerhaft und essenziell beschleunigen. Damit soll der Wirtschaftsstandort Luzern gestärkt werden. Die Kundinnen und Kunden sollen von einer effizienteren Dienstleistung profitieren. Die Qualität bei der Begleitung ihres Projekts soll zudem verbessert werden. Der Stadtrat hat deshalb die Prozesse, die Organisation sowie die Kultur, Führung und Kommunikation in der Dienstabteilung Städtebau und in den weiteren involvierten Stellen untersuchen lassen. Die intern und extern am Prozess Beteiligten, insbesondere auch die Kundinnen und Kunden wurden zu Workshops eingeladen, und es wurde eine Umfrage bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt. Zudem wurden die Eckdaten des Prozesses mit anderen Städten verglichen. Neben einer externen Projektbegleitung nahmen zwei externe Fachpersonen als unabhängige Beobachter an den Workshops Teil, um eine kritische Aussensicht einzubringen.
 
Seit 2010 wurden durchschnittlich 500 Gesuche pro Jahr mit einem Bauvolumen von 500 Mio. Franken bewilligt. Diese Zahlen haben sich gegenüber 2000 mehr als verdoppelt. In derselben Zeit wurden die personellen Ressourcen nur minimal um zirka 8 Prozent erhöht. Dies ist mit ein Grund, dass die in der kantonalen Planungs- und Bauverordnung festgeschriebenen Fristen in den letzten 20 Jahren nie vollständig eingehalten werden konnten. Ein weiterer Grund ist, dass die Regelungsdichte im Planungs-, Bau- und Umweltbereich stark zugenommen hat. Der höhere Aufwand pro Gesuch und zusätzliche Aufgaben, die von der Dienstabteilung Städtebau übernommen wurden, haben die Effizienzsteigerungen der letzten Jahre neutralisiert. Im Städtevergleich zeigte sich, dass auch in Gemeinden wie Winterthur, St. Gallen, Kriens und Emmen die Fristen kaum oder nur teilweise eingehalten werden können. Die oft mangelnde Qualität der eingereichten Gesuche und die zunehmende Regelungsdichte sind für alle eine Herausforderung.
 

Spezialistenteams aufbauen

Um das Baubewilligungsverfahren in der Stadt Luzern zu beschleunigen, sollen in der Dienstabteilung Städtebau Spezialistenteams gebildet werden, wie es andere Städte bereits kennen. Aktuell begleitet in Luzern eine Fachperson ein Projekt von der Beratung bis zur Kontrolle. Die Analyse hat gezeigt, dass mit zwei Spezialistenteams für Beratung und Auskunft sowie für Bewilligung und Kontrollen eine Effizienzsteigerung möglich ist. Weiter soll die Fachstelle Umweltschutz zusätzliche Stellenprozente für ihre Expertisen erhalten. Zudem wird die juristische Unterstützung erhöht und eine zentrale Auskunfts- und Anlaufstelle aufgebaut. Um diese organisatorische Anpassung zu realisieren, will der Stadtrat die Stellenprozente insgesamt um 410 Prozente erhöhen. Daneben ist vorgesehen, den 2016 eingeführten Prozess mit der Software GemDat/Rubin anzupassen und das Verfahren durchgehend zu digitalisieren sowie Schulungen von Mitarbeitenden durchzuführen und den Webauftritt zu optimieren. Schliesslich soll die Fristenberechnung den kantonalen Vorgaben angepasst werden.
 
Der Stadtrat ist überzeugt, dass mit gesamthaft 15 Massnahmen, die 2021 und 2022 umgesetzt werden sollen, die Gesamtperformance nachhaltig und massgeblich gesteigert werden kann, ohne dass sich wiederum Pendenzen anhäufen. Eine vollständige Erreichung der kantonal vorgegebenen Fristen ist aber trotzdem nicht realistisch. Im vereinfachten Verfahren wird es dank den Massnahmen zwar möglich sein, statt der vorgeschriebenen 80 Prozent sogar 90 Prozent aller Gesuche innerhalb der gesetzlichen Frist von 25 Arbeitstagen zu erledigen. Bei den ordentlichen Verfahren können aber lediglich 60 statt der vom Kanton vorgeschriebenen 80 Prozent der Gesuche innerhalb der geltenden Frist von 40 Arbeitstagen abgeschlossen werden. Die maximal einzuhaltenden Fristen für Baugesuche hat der Stadtrat im vereinfachten Verfahren bei drei Monaten, im ordentlichen Verfahren bei neun Monaten festgelegt.
 
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Bericht und Antrag 33/2020 ‹‹Baubewilligungsverfahren beschleunigen. Sonderkredit für Massnahmenkatalog. Nachtragskredit zum Budget 2021››
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Baubewilligungsverfahren Medienmitteilung 10.11.2020 Download 0 Baubewilligungsverfahren Medienmitteilung 10.11.2020
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