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Die Luzerner Altstadt ist eine Fussgängerzone und ist für sämtlichen Fahrzeugverkehr gesperrt. Beschränkter Fahrzeugverkehr für die Zufahrt zum Güterumschlag von Montag bis Samstag, von 06.00 bis 10.00 Uhr wird gestattet. Die übrige Zeit ist die Zufahrt nur mit einer Ausnahmebewilligung erlaubt.

Ohne Bewilligung können jederzeit folgende im öffentlichen Dienst stehende Fahrzeuge auf der kürzesten Zu- und Wegfahrtstrecke das Sperrgebiet befahren:

  • Dienstfahrzeuge der Sanität, Feuerwehr und Polizei
  • Dienstfahrzeuge der Post, offizielle Camionneurs der SBB für Expressdienst
  • Pikettfahrzeuge der Stadtverwaltung
  • Ärzte im Notfalldienst
  • Taxi mit Invaliden
  • Taxi mit auswärtigen Hotelgästen
  • Autos mit auswärtigen Hotelgästen bei der Ankunft und bei der Abreise

Die Cars dürfen innerhalb der Sperrzone zu jeder Tageszeit nur mit polizeilicher Begleitung auf der Strecke Kapellgasse – Kornmarkt – Weinmarkt verkehren. Die Fahrten sind vorher bei der Polizei (Luzerner Polizei, Hirschengraben 17 a, 6002 Luzern) anzumelden und dürfen nur zum Ein- und Ausladen der Fahrgäste in der Nähe ihrer Hotels bewilligt werden.

Ausnahmebewilligungen Sperrzone Altstadt

Für die Zeit von 10.00 bis 06.00 Uhr erteilt die Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen, Winkelriedstrasse 12a, 6003 Luzern, Jahresbewilligungen für die Zufahrt zum privaten Parkplatz in der Altstadt oder für privaten oder geschäftlichen Güterumschlag. In dringenden Fällen werden Einzelzufahrtsbewilligungen erteilt.

Berechtigt für den Bezug der Ausnahmebewilligungen für die Sperrzone Altstadt sind ansässige Firmen, Altstadtbewohner sowie Handwerker und Serviceleute.

Grosse Umbauarbeiten, Mulden setzen oder Umzüge in oder aus der Altstadt, für welche ein Fahrzeug über 3.5 Tonnen benötigt wird, müssen mit der Verkehrstechnik koordiniert werden. Bewilligt werden solche Arbeiten in der Regel erst nach 10.00 Uhr. Für die Koordination melden Sie sich bitte bei der Dienstabteilung Tiefbauamt, Telefon 041 208 86 86.

Nach Erhalt der Ausnamebewilligung muss diese nicht im eingesetzten Fahrzeug aufgelegt werden, da die Bewilligung elektronisch erfasst und für die Polizei anhand des Autokennzeichens ersichtlich ist.

Einzelbewilligungen für die Zufahrt Sperrzone Altstadt

Die Ausnahmebewilligung für den Güterumschlag wird je nach Bedarf erteilt, jedoch beschränkt bis 22.00 Uhr.

Gültigkeitsdauer und Gebühr:
Die Bewilligung wird von Fall zu Fall für unumgängliche Zulieferungen in die Sperrzone der Altstadt abgegeben, gegen eine Gebühr von CHF 10.00.

Diese Bewilligung kann am Schalter der Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen, Winkelriedstrasse 12 a, 6002 Luzern bezogen werden.

Einzelbewilligung für die Parkierungserleichterung für Handwerker und Serviceleute in der Altstadt

Handwerker und Serviceleute kann in begründeten Fällen in der Sperrzone Altstadt eine Parkierungserleichterung erteilt werden.

Die Bewilligung wird nur für leichte Motorwagen erteilt, die gewerblichen Zwecken dienen. Das Fahrzeug muss mit einer Werkstatteinrichtung ausgerüstet sein oder primär zum Transport von Materialien und Werkzeug verwendet werden. Die Zufahrtsbewilligung wird in der Regel für ein Fahrzeug pro Firma erteilt.

Gültigkeitsdauer und Gebühr:
Die Ausnahmebewilligung gilt zum Parkieren innerhalb des Sperrzone während der Ausübung handwerklicher Tätigkeiten. Die Gebühr beträgt CHF 20.00.

Diese Bewilligung kann nur am Schalter bei der Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen, Winkelriedstrasse 12 a, 6002 Luzern bezogen werden.

Folgende Jahresbewilligungen können für die Altstadt gelöst werden:

  • Ausnahmebewilligung für die Zufahrt zum privaten Parkplatz in der Altstadt
  • Ausnahmebewilligung für die Zufahrt für den Güterumschlag
  • für Bewohner
  • für Geschäftsbetriebe
  • für Zulieferer / Servicedienste


Um eine Jahresbewilligung zu erhalten, muss ein schriftlicher Antrag zuhanden der Altstadtkommission (Stadtraum und Veranstaltungen, Winkelriedstrasse 12 a, 6002 Luzern) gestellt werden.

Dem Antrag muss jeweils ein Mietvertrag, Kaufvertrag oder Grundbucheintrag beigelegt werden. Weiter muss ausführlich dargelegt werden, weshalb Zufahrten nicht von MO-SA, von 06.00-10.00 Uhr erledigt werden können. Es müssen die Fahrzeugausweise der Fahrzeuge, welche die Fahrten tätigen mit eingereicht werden. Die Bewilligungen werden in der Regel auf ein Kontrollschild ausgestellt.

Die Altstadtkommission entscheidet über die Gesuche. Die Verlängerungen werden jährlich geprüft und allenfalls für ein weiteres Jahr vorgenommen.