Kopfzeile

Inhalt

Der Bereich Baugesuche gehört zur Dienstabteilung Städtebau. Wir unterstützen, beraten und begleiten die Bauwilligen der Stadt Luzern professionell, freundlich und schaffen Rechtssicherheit. Dabei werden Sie von folgenden Teams unterstützt:

Team Bauberatungen

Das Team Bauberatungen ist Ihre erste Anlaufstelle für Vorabklärungen rund um das Bau- und Reklamebewilligungsverfahren. Wir empfehlen Ihnen, vor allem bei komplexen Fragestellungen, möglichst frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen.
Mehr Informationen

Team Baubewilligungen

Sobald ein Baugesuch eingereicht wird, übernimmt das Team Baubewilligungen die Bearbeitung des Gesuchs von der Eingabe bis hin zur Schlusskontrolle.
Mehr Informationen

Team Zentrale Dienste

Das Team Zentrale Dienste bietet folgende Dienstleistungen an:

  • Allgemeine Auskünfte zu Baubewilligungsverfahren
  • Abgabe von Unterlagen für das Baubewilligungsverfahren
  • Auflage der Baugesuche, des Zonenplanes sowie der Bebauungs- und Gestaltungspläne

Alle Informationen, Dokumente und Formulare zum Thema finden Sie hier: Baugesuche / Reklamegesuche

Öffentliche Planauflage

Baugesuche werden über die öffentliche Planauflage bekannt gemacht. Sie können die Baugesuchsunterlagen während der Auflagefrist unter www.planauflage.stadtluzern.ch einsehen.
Ab dem 15. März ist aus Datenschutzgründen die Einsicht der Dokumenten nur noch mit Passwort möglich – die Anleitung dazu finden Sie ebenfalls online.
Nach telefonischer oder schriftlicher Anmeldung können die Unterlagen auch vor Ort im Stadthaus eingesehen werden.
Kontakt: +41 41 208 85 66 oder über das Kontaktformular.

Mitteilungen

Publikation der Baugesuche neu mit Passwortschutz
Laut der kantonalen Planungs- und Bauverordnung sind die Gemeinden im Kanton Luzern verpflichtet, einen Passwortschutz für den Zugang zu den publizierten Dokumenten in der öffentlichen Planauflage einzurichten. In der Stadt Luzern wird diese Forderung per 15. März 2024 umgesetzt. Baugesuche im ordentlichen Verfahren sind neu mit einem passwortgeschützten Zugang versehen. Dies garantiert einen höheren Datenschutz und verhindert automatische Massendownloads.

Nach einem einmaligen Anlegen eines Benutzerkontos kann zur Einsicht der Unterlagen ein Zugangscode angefordert werden. Dieser wird automatisch an die bei der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse versandt.

Die Neuerung betrifft ausschliesslich die Baugesuche im ordentlichen Verfahren. Nicht betroffen ist die Einsicht von Baugesuchen im vereinfachten Verfahren, denn diese müssen nicht öffentlich publiziert werden. Die Planauflagen für Strassenbauprojekte des Tiefbauamtes nach Strassengesetz können ebenfalls weiterhin ohne Passwortschutz eingesehen werden.

Die Möglichkeit, die Unterlagen im Stadthaus einzusehen, besteht während der Büro-Öffnungszeiten und nach telefonischer Voranmeldung weiterhin. Zudem werden die Baugesuche im Aushangkasten des Stadthauses in der Winkelriedstrasse angeschlagen.

Zur laufenden Ortsplanungsrevision
Zurzeit läuft eine Ortsplanungsrevision, welche zum Ziel hat, die Bau- und Zonenordnungen (BZO) der Stadtteile Littau/Reussbühl und Luzern zusammenzuführen.
Informationen dazu finden Sie unter www.dialogluzern.ch/bzo.
Die Revision hat für noch nicht rechtskräftige Baugesuche zur Folge, dass ab dem Zeitpunkt der öffentlichen Auflage der neuen BZO (ab 24. Oktober 2022) bis zum Zeitpunkt der Genehmigung (voraussichtlich Ende 2023) sowohl die aktuelle wie die neue BZO Gültigkeit haben bzw. die jeweils strengeren Vorgaben eingehalten werden müssen.

Fristen
Aufgrund des hohen Bauvolumens und einer zunehmenden Anzahl von Rechtsfällen kann es bei der Bearbeitung Ihres Gesuchs gegenwärtig zu Überschreitungen der gesetzlichen Fristen kommen.

Kontakt

Stadt Luzern
Bereich Baugesuche
Hirschengraben 17
6002 Luzern 

T +41 41 208 85 66
 Kontaktformular

Öffnungszeiten

Montag-Freitag 9.00-11.00 Uhr / 14.00-16.00 Uhr

Personen

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Name Verantwortlich Telefon
Name
Name Download