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Die AHV-Zweigstelle ist ein Bereich der Dienstabteilung Alter und Gesundheit. Sie wirkt als Gemeindestelle der Ausgleichskasse Luzern mit bei der Erfassung der Beitragspflichtigen und informiert über die Zuständigkeiten sowie über die Verfahren zur Geltendmachung von Leistungen. Gleichzeitig ist die AHV-Zweigstelle die Durchführungsstelle für städtische Leistungen.

Die Mitarbeitenden helfen beim Ausfüllen und Vervollständigen der Formulare.

Auskünfte betreffend IV erteilt die IV-Stelle des Kantons Luzern, Landenbergstrasse 35, 6005 Luzern.

Die Informationen betreffend der Vergünstigung vbl Jahresaonnement Zone 10 finden Sie hier: Vergünstigung vbl Jahresabonnement Zone 10

E-Mail: ahv@stadtluzern.ch

Öffnungszeiten

 AHV-Zweigestelle

Montag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr
Dienstagvormittag geschlossen / Nachmittag 13.30 bis 17.00 Uhr

Mittwoch bis Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr

Sie können uns auch weiterhin telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Oder werfen Sie ihre vollständigen Unterlagen in die bereitstehende Brief Box.

 

 

 

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