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Die Feuerwehrkommission
a. legt die Organisationsstruktur der Feuerwehr Stadt Luzern fest,
b. legt Beförderungsnormen fest,
c. schlägt dem Stadtrat alle Offizierinnen/Offiziere und die höheren Unteroffizierinnen/Unteroffiziere mit ihren Chargen zur Wahl vor,
d. beantragt dem Stadtrat die Ansätze für Sold und Entschädigungen für alle Hilfs- und Dienstleistungen, für die Entschädigung für requirierte private Fahrzeuge sowie die Höhe der Gebühren für verrechenbare Dienstleistungen gemäss § 100 Abs. 2 und 3 FSG),
e. beantragt das jährliche Budget und ausserordentliche Anschaffungen von Fahrzeugen und Gerätschaften sowie Aus- und Neubauten von Gerätelokalen,
f. beantragt Änderungen des Reglements über den Feuerwehrfonds der Stadt Luzern,
g. ist zuständig für Disziplinarmassnahmen gegen Feuerwehrleute nach Art. 32 lit. b. Vorbehalten bleibt die Zuständigkeit von Feuerwehr- oder Kompaniekommandantin bzw. -kommandant gemäss Art. 33 lit. a,
h. delegiert weitere Aufgaben in eigenem Ermessen an den Führungsstab,
i. legt die Zusammensetzung des Führungsstabes fest.
(Gemäss Art. 12 Reglement nachstehend)

Reglement über die Organisation der Feuerwehr Stadt Luzern

Wahlbehörde: Stadtrat

Sozial- und Sicherheitsdirektor Martin Merki ist Mitglied von Amtes wegen.

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