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Der Fonds bezweckt die finanzielle Förderung und Unterstützung sportlicher Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen durch Sportorganisationen mit Sitz in der Stadt Luzern.

Die Fondseinlage beträgt 15 Prozent der Billettsteuererträge von billettsteuerpflichtigen Veranstaltungen.

Beitragsberechtigt sind Sportvereine, Clubs, Interessengemeinschaften mit Sitz in der Stadt Luzern, die Schüler- und Jugendabteilungen für Mitglieder im Alter von 7 bis 20 Jahren führen und einen regelmässigen Trainingsbetrieb aufrechterhalten. Die Aktivitäten und Mitglieder müssen unter der Obhut von qualifizierten Leitenden (J+S oder Sportverbandsqualifikation) stehen.
Nur teilweise beitragsberechtigt sind Organisationen, die nur teil- oder zeitweise ein sportliches Programm anbieten (z. B. Pfadfinder).
Nicht beitragsberechtigt sind kommerziell ausgerichtete Sportangebote. Dazu zählen auch Einzel- und Gruppentrainings gegen Bezahlung (z. B. Tennislektionen u. a.).

Reglement über den Fonds zur Förderung und Unterstützung des Jugendsportes

Wahlbehörde: Stadtrat
Amtsdauer: 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024

Kontakt

Fondsverwaltung Fonds zur Förderung und Unterstützung des Jugendsports
Hirschengraben 17
6002 Luzern 

T +41 41 208 82 40
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