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Die Bildungskommission erfüllt die gemäss kantonalem Recht der Schulpflege zugewiesenen Aufgaben, soweit dies im Reglement über die Organisation der städtischen Volksschulen vorgesehen ist.
2 Der Bildungskommission obliegt zudem die Vorberatung der Geschäfte, über die der Grosse Stadtrat im Bereich von Bildung, Sport und Kultur zu befinden hat.
3 Sie nimmt die Oberaufsicht des Grossen Stadtrates im Rahmen ihrer Zuständigkeit gemäss Abs. 2 wahr. Sie hat hierzu dieselben Aufgaben und Befugnisse wie die Geschäftsprüfungskommission.

Gemäss Art. 67 Geschäftsreglement des Grossen Stadtrates

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Bildungskommission
Hirschengraben 17
6002 Luzern 

T +41 41 208 88 76
F 041 208 88 77
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