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Handwerksbetriebe mit einem Sitz in der Stadt Luzern können für CHF 40.- im Monat / CHF 400.- im Jahr eine Parkbewilligung für Handwerker und Serviceleute beantragen. Geschäftsbetriebe ohne einen Sitz in der Stadt Luzern können für CHF 60.- im Monat / CHF 600.- im Jahr eine Parkbewilligung für Handwerker und Serviceleute beantragen. Diese Parkbewilligung darf nur zu Arbeitszwecken benutzt werden und ist von Montag bis Samstag von 06.00 – 18.00 Uhr auf allen öffentlichen Parkplätzen der Stadt Luzern gültig - ausgenommen Kurzzeitparkplätze, auf welchen bis zu 30 Minuten parkiert werden darf.

Folgende Bedingungen müssen gemäss Artikel 6 des Parkkartenreglements erfüllt sein, damit Sie eine Parkbewilligung für Handwerker und Serviceleute beantragen können.

Art. 6 Handwerks- und Serviceleute
1 Handwerks- und Serviceleute erhalten für leichte Motorwagen eine Parkbewilligung.
2 Sie wird nur für Fahrzeuge erteilt, die gewerblichen Zwecken dienen. Das Fahrzeug muss mit einer Werkstatteinrichtung ausgerüstet sein oder primär zum Transport von Materialien und Werkzeugen verwendet werden.
3 Parkbewilligung für Handwerks- und Serviceleute werden nur für Fahrzeuge ausgestellt, welche auf den Namen des Betriebs eingetragen sind.
4 Pro Parkbewilligung für Handwerks- und Serviceleute können maximal drei Fahrzeugkennzeichen eingetragen werden.
5 Handwerks- und Serviceleute, welche ihren Sitz bzw. ihre Niederlassung in der Stadt Luzern haben, können eine Jahresparkbewilligung gegen eine reduzierte Gebühr beziehen.

Kaufen Sie Ihre Parkbewilligung entweder bequem online über Parkingpay in wenigen Schritten oder persönlich an unserem Kundenschalter.