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Die Schulgesundheit umfasst die Bereiche Schulzahnarztwesen, Impfungen und das Schularztwesen.

Schularztwesen

Schulärztlicher Untersuch Die Schule sorgt für die regelmässige schulärztliche Untersuchung aller Kinder in der obligatorischen Kindergartenstufe, in der 4. Primarstufe und in der 2. Se…
Schulärztlicher Untersuch

Die Schule sorgt für die regelmässige schulärztliche Untersuchung aller Kinder in der obligatorischen Kindergartenstufe, in der 4. Primarstufe und in der 2. Sekundarstufe.
Der Untersuch ist obligatorisch. Die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter des Kindes kann den Untersuch durch die Schulärztin oder den Schularzt oder auf eigene Kosten durch eine andere Ärztin oder einen anderen Arzt durchführen lassen.

Die Reihenuntersuchungen dienen der Erkennung bzw. Früherkennung von
  • Krankheiten und gesundheitlichen Gefährdungen (psychisch und physisch),
  • Entwicklungsstörungen,
  • Defiziten, die das Lernen in der Schule gefährden (Visus, Gehör),
  • offensichtlichen Misshandlungen,
  • fehlenden Impfungen.
Die Erziehungsberechtigten haben die Lernenden privat gegen Unfall zu versichern.

Schulimpfungen

Was Impfungen bewirken Beim Impfen wird das Immunsystem aktiviert. Dadurch gelingt es dem Körper, Abwehrkräfte gegen den entsprechenden Krankheitserreger bereitzustellen. Droht später ei…
Was Impfungen bewirken
Beim Impfen wird das Immunsystem aktiviert. Dadurch gelingt es dem Körper, Abwehrkräfte gegen den entsprechenden Krankheitserreger bereitzustellen. Droht später eine Infektion, kann das vorbereitete Immunsystem die Erkrankung rechtzeitig verhindern. Treten nach der Impfung Reaktionen auf, z.B. Fieber, so ist dies ein Zeichen dafür, dass durch die Impfung Abwehrkräfte aufgebaut werden. Andere Impfreaktionen, die gelegentlich vorübergehend auftreten können, sind Unwohlsein, Müdigkeit sowie Rötung, Schwellung oder Schmerzen an der Einstichstelle. Schwere Impfreaktionen oder gar bleibende Impfschäden sind sehr selten. Das Erkrankungs- und Komplikationsrisiko von natürlichen Erkrankungen ist viel grösser und schwerwiegender als unerwünschte Reaktionen nach Impfungen. Es ist die Pflicht aller impfenden Ärztinnen und Ärzte, unerwünschte Arzneimittelwirkungen nach Impfungen an die Behörden (Swissmedic) zu melden.

Impfempfehlungen
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt Kindern und Jugendlichen die Basisimpfungen gegen Diphtherie, Tetanus (Wundstarrkrampf), Keuchhusten (Pertussis), Kinderlähmung (Poliomyelitis), Masern, Mumps, Röteln, Hepatitis B (Gelbsucht), Windpocken (Varizellen, Wilde Blattern) und Humane Papillomaviren (HPV).

Ablauf/Organisation
In der Stadt Luzern organisiert das Rektorat diese freiwilligen Impfungen zentral, zeitlich und örtlich unabhängig vom eigentlichen schulärztlichen Untersuch.

Die Impfungen sind für alle Kinder im Jahr vor der Einschulung (im letzten Kindergartenjahr bzw. im Jahr vor dem Eintritt in die 1. Klasse) sowie die Lernenden im 4. und im 8. Schuljahr kostenlos und können auch von Kindern in Anspruch genommen werden, die sich von einer Privatärztin/einem Privatarzt untersuchen lassen.

Die Begleitung zum Impftermin liegt in der Verantwortung der Eltern/Erziehungsberechtigten.

Unterlagen Kanton
Freiwillige und kostenlose Schulimpfungen

Schulzahnpflege

Gesetzliche Grundlage Gestützt auf das Gesundheitsgesetz vom 13. September 2005, § 52 , sorgt die Stadt Luzern für die regelmässige zahnmedizinische Prophylaxe und Untersuchung sowie fü…

Gesetzliche Grundlage
Gestützt auf das Gesundheitsgesetz vom 13. September 2005, § 52 , sorgt die Stadt Luzern für die regelmässige zahnmedizinische Prophylaxe und Untersuchung sowie für die Möglichkeit der Behandlung aller Kinder in der Kindergartenstufe sowie im primar- und sekundarschulpflichtigen Alter.

Reihenuntersuche und Behandlungen
Einmal pro Schuljahr müssen sich die Lernenden einer Zahnkontrolle unterziehen. Diese kann entweder durch eine/einen Privatzahnärztin/-zahnarzt oder durch einen der offiziellen Schulzahnärzte/innen erfolgen. Bis anhin fanden die schulzahnärztlichen Untersuche bei Schulzahnärzten der Kinder- und Jugendzahnklinik statt. Ab dem Schuljahr 2013/2014 werden von der Stadt beauftragte Schulzahnärztinnen und -zahnärzte die Untersuchungen in privaten Zahnarztpraxen durchführen. Dieses System wurde bereits in den Stadtteilen Littau und Reussbühl angewendet und hat sich bewährt. Eine Übersicht der Schulzahnärzte/ -innen finden Sie hier. Wird die Zahnkontrolle von der Schulzahnpflege organisiert, ist die Untersuchung eines Kindes im Klassenverband durch die Schulzahnärztinnen und –zahnärzte für die Eltern gratis.

Erfolgt der Kontrolluntersuch durch eine/n Privatzahnarzt/in, müssen sich die Eltern selber um einen Kontrolltermin kümmern und tragen die Kosten. Den Untersuch müssen sich die Eltern auf dem Formular (siehe Online-Formular) durch die/den durchführende/n Zahnärztin oder Zahnarzt bestätigen lassen und dem Rektorat der Volksschule einreichen.

Bei einer anstehenden Behandlung müssen die Eltern einen Termin vereinbaren. Die Behandlungskosten müssen in beiden Fällen von den Eltern bezahlt werden.

Sozialrabatt
Eltern mit niedrigem Einkommen erhalten auf Antrag eine Teil-Rückzahlung der Behandlungskosten (20–80 %). Der Selbstbehalt liegt bei 150 Fr. Der Anspruch kann mit dem Formular „Antrag auf Sozialrabatt“ und der Rechnung des Zahnarztes beim Rektorat der Volksschule geltend gemacht werden. Sozialhilfeempfänger sind von dieser Regelung ausgenommen und melden sich für die Kostenübernahme im Rahmen ihres Anspruchs auf Sozialhilfe bei den Sozialen Diensten.

Prophylaxeunterricht in den Schulen 
Der Prophylaxeunterricht in den Schulen wird durch unsere speziell ausgebildeten Schulzahnpflege-Instruktorinnen und –Instruktoren erteilt. Sie besuchen die Klassen vom Kindergarten bis zur 6. Klasse vier Mal pro Jahr, die Klassen der 1. und 2. Oberstufe zwei Mal pro Jahr und die 9. Schulstufe noch einmal pro Jahr. Zu ihren Aufgaben gehören:

  • altersgerechte Vermittlung und Vertiefung des Wissens um die Zahngesundheit
  • Beratung der Kinder und Lehrer zu zweckmässiger Mundhygiene
  • lehren und einüben der Standard-Zahnputztechnik
  • überwachte Zahnputzübungen in den Kindergärten mit einer fluoridierten Kinderzahnpasta. Ab der 1. Klasse mit einer «Junior»- oder einer «normalen» Fluoridzahnpasta
  • Aufklärung über gesunde, kariesverhindernde Ernährung und den gesteuerten Zuckerkonsum
  • periodische Information an die Eltern mittels Merkblätter
  • Zahnseide-Informationen ab 6. Schulstufe
  • An der Oberstufe: Präsentationen und Besprechungen über aktuelle Themen und Modetrends, welche die orale Gesundheit betreffen.


Zur Vorbeugung gegen Zahn- und Zahnfleischerkrankungen wird in der Schule pro Schuljahr maximal viermal ein überwachtes Zähnebürsten durchgeführt.
Beim Zähnebürsten geht es primär um das Erlernen einer wirksamen und systematischen Zahnputztechnik. Auch diejenigen Kinder, die sich beim Zähnebürsten grosse Mühe geben, können ohne eingeübte Reinigungstechnik die schädlichen Bakterienbeläge nur ungenügend entfernen.
Anlässlich dieser Putzübungen werden die Zähne mit einer fluoridhaltigen Zahnpasta geputzt. Sollten die Erziehungsberechtigten mit der Anwendung einer solchen Zahnpasta nicht einverstanden sein, steht es ihnen frei, ihr Kind davon zu dispensieren. In diesem Fall bringen die Kinder ihre eigene Zahnpaste zum Prophylaxeunterricht mit in die Schule und verlangen von der Schulzahnpflege-Instruktorin das entsprechende Dispensationsformular.