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Anfragen

Die Benutzung des Archivs erfolgt in der Regel an Ort und Stelle durch Einsichtnahme in Archivalien in unserem Lesesaal oder durch die Konsultation der vorhandenen Literatur in unserer Präsenzbibliothek. Das Stadtarchiv nimmt aber gerne auch Anfragen in schriftlicher oder elektronischer Form (E-Mail) entgegen. Ein Anspruch auf die Übernahme aufwendiger Recherchen besteht jedoch nicht. Insbesondere kann sich eine Antwort auch auf die allgemeine Auskunft beschränken, ob über die gestellte Frage im Stadtarchiv Unterlagen vorhanden sind oder nicht. Die Beantwortung einfacher schriftlicher Anfragen ist kostenlos. Aufwendigere Nachforschungen (über 15 Minuten) werden nur nach Massgabe der personellen Ressourcen durchgeführt und sind gebührenpflichtig. Für die effiziente Beantwortung von Anfragen ist es unabdingbar, dass 

  • aus der Fragestellung klar hervorgeht, welche Fakten gesucht werden,

  • sämtliche Tatsachen, die bereits bekannt sind, sowie deren Quellen angegeben werden.

Links zum Archivkatalog und zum Bibliothekskatalog

Datenschutz

Die Akten unterstehen einer Sperrfrist von 30 Jahren. Bei besonders schützenswerten Personendaten beträgt die Sperrfrist 100 Jahre. Für wissenschaftliche Arbeiten kann die Sperrfrist aufgehoben werden. Gesuche sind mittels Online-Formular an das Stadtarchiv zu richten.
Für die Einsichtnahme in Baupläne ist eine schriftliche Vollmacht der Hauseigentümerin / des Hauseigentümers vorzuweisen. Die Benutzung der Privatarchive ist vertraglich geregelt. Verschiedene sind nur mit Einwilligung der Eigentümerin / des Eigentümers einsehbar.

Konservatorische Einschränkungen bei der Benutzung

Archivalien sind in der Regel Unikate und bedürfen deshalb des besonderen Schutzes, damit auch nachfolgende Generationen sie noch benützen können.  Problematisch für die Erhaltung der Archivalien ist das Kopieren. Da mittlerweile digitale Kameras weit verbreitet sind, gestattet das Stadtarchiv nur noch das Fotokopieren von Büchern ohne Seltenheitswert. Archivalien hingegen sind zu fotografieren. Häufig ist es ohnehin sinnvoller, Auszüge zu notieren. Vielfach stehen auch Schutzverfilmungen für die Benutzung zur Verfügung. Allenfalls ist auch das Kopieren durch unseren professionellen Repro-Partner möglich, was jedoch mit entsprechenden Kosten verbunden ist.

Gebühren

Die Grunddienste des Stadtarchivs wie die Unterstützung beim Ermitteln der Unterlagen und das Gewähren der Einsicht sind unentgeltlich, soweit sie mit einer rationellen Verwaltungsführung vereinbar sind. Zusätzliche Dienstleistungen unterliegen der Gebührenpflicht. Die Gebühren bemessen sich nach dem Kostendeckungsprinzip und nach dem Äquivalenzprinzip unter Berücksichtigung der Materialkosten, der direkten Personalkosten und anderer Auslagen (Details siehe Tarifblatt).