
TodesfallZuständiger Bereich/Ressort: Regionales ZivilstandsamtKontakt: Elmiger, Josef Sie haben einen Todesfall in der Familie. Was ist zu tun? Der Tod einer Angehörigen oder eines Angehörigen macht betroffen. Viele Fragen tauchen auf. Trotz dieser schwierigen Lebenssituation, gibt es einige wichtige Dinge, die unmittelbar nach dem Tod zu erledigen sind. Tod zu Hause Benachrichtigen Sie einen Arzt (bei Abwesenheit des Hausarztes Notfallarzt rufen - Auskunft Tel. Nr. 1811 oder 117 Polizei.) Bitte melden Sie den Todesfall persönlich dem zuständigen Regionalen Zivilstandsamt. Tod infolge eines Unfalls Benachrichtigen Sie die Polizei Tel. 117 (auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen). Die Polizei teilt den Todesfall dem zuständigen Regionalen Zivilstandsamt mit. Tod im Spital oder im Heim Die Heim- oder Spitalverwaltung meldet den Todesfall an das Regionale Zivilstandsamt Luzern. Weitere Schritte Als Angehörige oder Angehöriger müssen Sie den Todesfall in jedem Fall innerhalb von zwei Tagen beim Bestattungsamt am Wohnsitz melden. In der Stadt Luzern sind das Zivilstands- und Bestattungsamt vereinigt. (Tel. 041 208 82 32) Bitte nehmen Sie nebst den Dokumenten einen Ausweis von Ihnen mit. Bestattung Die Bestattung erfolgt in der Regel drei bis vier Tage nach dem Tod, frühestens nach Ablauf von zwei Tagen. Das Regionale Zivilstandsamt vereinbart mit Ihnen ob die verstorbene Person kremiert (eingeäschert) oder erdbestattet (Bestattung mit dem Sarg in der Erde) wird. Im Weitern wird die Art des Grabes (Bsp. Reihengrab, Familiengrab usw.), der Ort und Zeitpunkt der Bestattung und des Trauergottesdienstes oder der Abdankung festgelegt. Publikationen
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