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Todesfall

Zuständiger Bereich/Ressort: Regionales Zivilstandsamt
Kontakt: Elmiger, Josef


Sie haben einen Todesfall in der Familie. Was ist zu tun?

Der Tod einer Angehörigen oder eines Angehörigen macht betroffen. Viele Fragen tauchen auf. Trotz dieser schwierigen Lebenssituation, gibt es einige wichtige Dinge, die unmittelbar nach dem Tod zu erledigen sind.

Tod zu Hause
Benachrichtigen Sie einen Arzt (bei Abwesenheit des Hausarztes Notfallarzt rufen - Auskunft Tel. Nr. 1811 oder 117 Polizei.) Bitte melden Sie den Todesfall persönlich dem zuständigen Regionalen Zivilstandsamt.

Tod infolge eines Unfalls
Benachrichtigen Sie die Polizei Tel. 117 (auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen). Die Polizei teilt den Todesfall dem zuständigen Regionalen Zivilstandsamt mit.

Tod im Spital oder im Heim
Die Heim- oder Spitalverwaltung meldet den Todesfall an das Regionale Zivilstandsamt Luzern.

Weitere Schritte
Als Angehörige oder Angehöriger müssen Sie den Todesfall in jedem Fall innerhalb von zwei Tagen beim Bestattungsamt am Wohnsitz melden. In der Stadt Luzern sind das Zivilstands- und Bestattungsamt vereinigt. (Tel. 041 208 82 32) Bitte nehmen Sie nebst den Dokumenten einen Ausweis von Ihnen mit.

Bestattung
Die Bestattung erfolgt in der Regel drei bis vier Tage nach dem Tod, frühestens nach Ablauf von zwei Tagen. Das Regionale Zivilstandsamt vereinbart mit Ihnen ob die verstorbene Person kremiert (eingeäschert) oder erdbestattet (Bestattung mit dem Sarg in der Erde) wird. Im Weitern wird die Art des Grabes (Bsp. Reihengrab, Familiengrab usw.), der Ort und Zeitpunkt der Bestattung und des Trauergottesdienstes oder der Abdankung festgelegt.

Publikationen
Name Herausgeber / Autor Datum
Merkblatt Todesfall Stadt Luzern, Regionales Zivilstandsamt 10. Nov. 2009
Statistik 2008-2009 Stadt Luzern, Regionales Zivilstandsamt 1. Jan. 2010

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