Willkommen auf der Website der Gemeinde Stadt Luzern



Sprungnavigation

Von hier aus können Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken Alt+5 PDF von aktueller Seite erzeugen Alt+6 Seite vorlesen Alt+7
 

Ziviltrauungen

Zuständiger Bereich/Ressort: Regionales Zivilstandsamt


Porträtsaal im Rathaus
Portraitsaal im Rathaus


Sie haben den Entschluss gefasst zu heiraten? Das Regionale Zivilstandsamt begleitet Sie von der Ehevorbereitung bis zur Eheschliessung.

Vorbereitung der Ehe
Wenden Sie sich frühstens 3 Monate vor der Eheschliessung persönlich und gemeinsam an das Regionale Zivilstandsamt am Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams. Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, muss die Trauung innert 3 Monaten vollzogen werden. Das Vorbereitungsverfahren bei ausländischen Staatsangehörigen kann längere Zeit dauern. Kontaktieren Sie uns deshalb rechtzeitig. (Tel. 041 208 82 31)

Termin für die Trauung
Nach positivem Abschluss des Vorbereitungsverfahrens legen wir mit Ihnen den Termin für die Trauung fest.

Namensführung in der Ehe
Die Namenswahl sorgt oft für Diskussionen. Das Regionale Zivilstandsamt Luzern klärt beim Vorbereitungsverfahren die Wahl des Familiennamens ab. Machen Sie sich jedoch bereits jetzt Gedanken. Das Merkblatt über die Namensführung bei Heirat zeigt Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten auf.

Trauungsermächtigung
Wenn Sie in einer anderen luzernischen Gemeinde oder in einem anderen Kanton heiraten wollen, stellen wir Ihnen nach Abschluss der Ehevorbereitung eine Trauungsermächtigung aus. Die Ermächtigung geben Sie rechtzeitig vor dem Trauungstermin beim gewünschten Zivilstandsamt ab.

Gebühren
Die Kosten für die Ziviltrauung richtet sich nach der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen. (siehe Merkblatt Gebühren)

Traulokale
In Luzern bieten wir wie folgt Trauungen an:

  • Dienstag bis Donnerstag: amtliches Traulokal, Obergrundstrasse 1, Miete unentgeltlich (für Einwohner von Luzern, Greppen, Malters, Meggen, Schwarzenberg, Vitznau oder Weggis)
  • Freitag: Porträtsaal Rathaus, Miete Fr. 150.--
Bürgerrecht nach der Eheschliessung
Wenn Sie heiraten, erhalten Sie das Kantons- und Gemeindebürgerrecht des schweizerischen Ehemannes. Die bisherigen Bürgerrechte, die Sie als Ledig besassen, verlieren Sie nicht.
Durch eine Wiederverheiratung mit einem Schweizer verlieren Sie die durch vorherige Heirat erworbenen Bürgerorte.

Ausländerinnen und Ausländer erhalten das Schweizer Bürgerrecht durch Heirat mit einem Schweizer nicht automatisch.

Schweizerinnen und Schweizer verlieren das Schweizerbürgerrecht durch Heirat mit einem ausländischen Staatsangehörigen nicht.

Publikationen
Name Herausgeber / Autor Datum
Gebühren Ziviltrauung Stadt Luzern, Regionales Zivilstandsamt 10. Nov. 2009
Merkblatt Ziviltrauung Stadt Luzern, Regionales Zivilstandsamt 10. Nov. 2009
Statistik 2008-2009 Stadt Luzern, Regionales Zivilstandsamt 1. Jan. 2010

Seite drucken   Seite als PDF