
ZiviltrauungenZuständiger Bereich/Ressort: Regionales Zivilstandsamt
Sie haben den Entschluss gefasst zu heiraten? Das Regionale Zivilstandsamt begleitet Sie von der Ehevorbereitung bis zur Eheschliessung. Vorbereitung der Ehe Wenden Sie sich frühstens 3 Monate vor der Eheschliessung persönlich und gemeinsam an das Regionale Zivilstandsamt am Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams. Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, muss die Trauung innert 3 Monaten vollzogen werden. Das Vorbereitungsverfahren bei ausländischen Staatsangehörigen kann längere Zeit dauern. Kontaktieren Sie uns deshalb rechtzeitig. (Tel. 041 208 82 31) Termin für die Trauung Nach positivem Abschluss des Vorbereitungsverfahrens legen wir mit Ihnen den Termin für die Trauung fest. Namensführung in der Ehe Die Namenswahl sorgt oft für Diskussionen. Das Regionale Zivilstandsamt Luzern klärt beim Vorbereitungsverfahren die Wahl des Familiennamens ab. Machen Sie sich jedoch bereits jetzt Gedanken. Das Merkblatt über die Namensführung bei Heirat zeigt Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten auf. Trauungsermächtigung Wenn Sie in einer anderen luzernischen Gemeinde oder in einem anderen Kanton heiraten wollen, stellen wir Ihnen nach Abschluss der Ehevorbereitung eine Trauungsermächtigung aus. Die Ermächtigung geben Sie rechtzeitig vor dem Trauungstermin beim gewünschten Zivilstandsamt ab. Gebühren Die Kosten für die Ziviltrauung richtet sich nach der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen. (siehe Merkblatt Gebühren) Traulokale In Luzern bieten wir wie folgt Trauungen an:
Wenn Sie heiraten, erhalten Sie das Kantons- und Gemeindebürgerrecht des schweizerischen Ehemannes. Die bisherigen Bürgerrechte, die Sie als Ledig besassen, verlieren Sie nicht. Durch eine Wiederverheiratung mit einem Schweizer verlieren Sie die durch vorherige Heirat erworbenen Bürgerorte. Ausländerinnen und Ausländer erhalten das Schweizer Bürgerrecht durch Heirat mit einem Schweizer nicht automatisch. Schweizerinnen und Schweizer verlieren das Schweizerbürgerrecht durch Heirat mit einem ausländischen Staatsangehörigen nicht. Publikationen
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