Kopfzeile

Inhalt

Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften auf einem Dokument bestätigt.

Beglaubigung von Unterschriften, Fotokopien und Übersetzungen

Der Beglaubigungsdienst der Stadtkanzlei ist Mo-Fr von 9-11.30 Uhr und von 13.30-16.00 Uhr offen. Beglaubigungen werden neu direkt am Empfang beim Haupteingang Hirschengraben 17 vorgenommen. Bitte melden Sie sich für einen Termin vorgängig an. Tel: 041 208 81 11, E-Mail: beglaubigungen@stadtluzern.ch.

Beglaubigungen können auch bei jeder Gemeindeverwaltung und bei privaten Notaren vorgenommen werden.

Die Stadtkanzlei erstellt Beglaubigungen von Unterschriften, Fotokopien und Übersetzungen (jedoch keine Apostillen). Bei Übersetzungen muss die Übersetzerin bzw. der Übersetzer bei der Stadtkanzlei registriert sein und muss persönlich erscheinen. 

Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite weiter unten.

Beglaubigung von Unterschriften (Einwohnerdienste)

Bei den Einwohnerdiensten der Stadt Luzern können Sie Unterschriften beglaubigen lassen.
Hierzu bringen Sie bitte einen amtlichen Ausweis (Reisepass oder Identitätskarte) mit an den Schalter und nehmen das Formular, auf welchem die Unterschrift beglaubigt werden muss, mit. Die Unterschrift auf dem Formular ist zwingend vor Ort zu tätigen und nicht vorgängig zu Hause. Dies setzt auch eine persönliche Anwesenheit voraus.

Die Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift beträgt Fr. 30.00.
Die gleichzeitige Beglaubigung mehrerer Unterschriften auf demselben Schriftstück kostet Fr.  30.00 für die erste und Fr. 10.00 für jede weitere Unterschrift.

Beglaubigung von Unterschriften

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten am Anfang dieser Webseite. Die Person/en, deren Unterschrift beglaubigt werden soll/en, muss/müssen persönlich erscheinen. Zur Beglaubigung ist e…

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten am Anfang dieser Webseite.

Die Person/en, deren Unterschrift beglaubigt werden soll/en, muss/müssen persönlich erscheinen. Zur Beglaubigung ist ein amtlicher Ausweis mitzubringen.

Tarif: Fr. 30.-.
Die gleichzeitige Beglaubigung mehrerer Unterschriften auf demselben Schriftstück kostet Fr. 30.- für die erste und Fr. 10.- für jede weitere Unterschrift.

Nachfolgend finden Sie fünf häufig gebrauchte Mustervorlagen, welche im Zusammenhang mit Beglaubigungen oft verwendet werden.

Fotokopie beglaubigen

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten am Anfang dieser Webseite. Bringen Sie in jedem Fall das Originaldokument mit. Die Stadtkanzlei fertigt davon die zu beglaubigende Fotokopie selb…

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten am Anfang dieser Webseite.

Bringen Sie in jedem Fall das Originaldokument mit. Die Stadtkanzlei fertigt davon die zu beglaubigende Fotokopie selber an. Eine Fotokopie beglaubigen zu lassen ist personenunabhängig, bzw. es muss nicht zwingend diejenige Person erscheinen, die im zu beglaubigenden Dokument aufgeführt ist.

Falls das zu beglaubigende Dokument für das Ausland bestimmt ist: Beachten Sie bitte auch den Punkt "Überbeglaubigungen (Apostillen/Legalisationen)".

Tarif: Fr. 10.- für die erste und Fr. 2.- für jede weitere Seite des gleichen Dokuments.

Überbeglaubigungen (Apostillen / Legalisationen)

Falls Ihr Dokument für das Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde oft zusätzlich zur Unterschriftenbeglaubigung eine Überbeglaubigung, auch Apostille oder Legalisation g…

Falls Ihr Dokument für das Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde oft zusätzlich zur Unterschriftenbeglaubigung eine Überbeglaubigung, auch Apostille oder Legalisation genannt.

Überbeglaubigungen werden im Kanton Luzern nur vom Beglaubigungsdienst des Kantons Luzern vorgenommen. Dort können Dokumente, die von luzernischen Behörden, Beamten oder Urkundspersonen unterzeichnet sind, für die Verwendung im Ausland legalisiert werden. Dokumente, welche für Länder bestimmt sind, die dem Übereinkommen von Den Haag (Apostillenländer) beigetreten sind, werden mit dem international genormten Apostillenstempel überbeglaubigt.

In allen andern Fällen wird der Legalisationenstempel verwendet. Diese Legalisationen müssen bei der zuständigen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat nochmals überbeglaubigt werden.

Übersetzung beglaubigen

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten am Anfang dieser Webseite. Die Übersetzerin/der Übersetzer muss zur Beglaubigung persönlich erscheinen. Sie/er muss glaubhaft machen können, dass…

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten am Anfang dieser Webseite.

Die Übersetzerin/der Übersetzer muss zur Beglaubigung persönlich erscheinen. Sie/er muss glaubhaft machen können, dass sie/er die zu beglaubigende Sprache beherrscht. Es darf kein Ausstandsgrund vorliegen (z. B. verwandtschaftliche Nähe).

Tarif: Fr. 30.- für die erste und Fr. 15.- für jede weitere Seite des gleichen Dokumentes. Dabei wird nicht die Übersetzung an sich beglaubigt, sondern es wird die Korrektheit der Unterschrift der Übersetzerin bzw. des Übersetzers bestätigt, welche/r für die Richtigkeit der Übersetzung zeichnet.