Volljährigkeit
18, das bedeutet eigene Entscheidungen treffen, unabhängig von den Eltern sein. Man darf alles selber unterschreiben, z.B. einen Mietvertrag, man kann heiraten, endlich Auto fahren, eine eigene Wohnung mieten und vieles mehr. Dies bedeutet aber auch, Verantwortung zu übernehmen.
Wahlen und Abstimmungen Sie können abstimmen oder wählen, wenn Sie Schweizer, Schweizerin sind, das 18. Altersjahr vollendet haben, nicht bevormundet sind (nach Art. 369 ZGB) und bis spätestens Dienstag vor dem Abstimmungssonntag in der Stadt Luzern angemeldet sind. Hier finden Sie alles rund um die Wahlen und Abstimmungen der Stadt Luzern. + Wahlen und Abstimmungen Steuern Steuerpflichtig ist u.a. wer volljährig ist oder im Laufe des Jahres volljährig wird und am 31. Dezember den Wohnsitz in der Stadt Luzern hat. Sobald Sie einer regelmässigen Erwerbstätigkeit nachgehen, müssen Sie Steuern bezahlen. + Steuern Ausweise + Ausweise und Bescheinigungen Eheschliessung Das Regionale Zivilstandsamt begleitet Sie von der Ehevorbereitung bis zur Eheschliesssung. + Eheschliessung Eingetragene Partnerschaften Gleichgeschlechtliche Paare können in der ganzen Schweiz ihre Partnerschaft beim Zivilstandsamt eintragen lassen. Wenn Sie in Luzern, Greppen, Malters, Meggen, Schwarzenberg, Vitznau oder Weggis wohnhaft sind, stellen Sie gemeinsam beim Regionalen Zivilstandsamt der Stadt Luzern das Gesuch für die Eintragung einer Partnerschaft. + Eingetragene Partnerschaften Wohnen und Bauen Sie suchen eine neue Wohnung oder ein Haus? Sie brauchen eine Baubewilligung? + Freie Mietobjekte + Baugesuche + Zuzug, Wegzug, Umzug
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Weitere Angebote für Erwachsene
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