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16. Juni 2017
GPK genehmigt den Bericht und Antrag 1/2017 «Geschäftsbericht und Jahresrechnung» und unterstützt den Gegenvorschlag zur Bodeninitiative
Die Geschäftsprüfungskommission hat an ihrer Sitzung vom 8. Juni den Bericht und Antrag 1/2017 «Geschäftsbericht und Jahresrechnung» beraten. Wie bereits im vergangenen Jahr gab wiederum der hohe Gewinn Anlass zu Diskussionen. Der Stadtrat zeigte auf, dass das erfreuliche Ergebnis vorwiegend durch einmalige und nur schwer zu budgetierende Erträge wie Erbschafts- und Grundstücksgewinnsteuern entstanden ist. Die laufende Rechnung schliesst mit einem Überschuss von 37.5 Mio. Franken ab, das sind rund 36.8 Mio. Franken mehr als budgetiert.

Inhaltlich hatte die Geschäftsprüfungskommission zum Geschäftsbericht und zur Jahresrechnung keine Anträge. Bei der Gewinnverwendung gab es innerhalb der Kommission unterschiedliche Ansichten, ob man die Vorfinanzierungen und Einlagen in diverse Spezialfonds bereits heute beschliessen soll oder erst später, wenn die konkreten Projekte zum Beispiel mit separatem Bericht und Antrag oder dem Budget vorgelegt werden. Die Mehrheit der Kommission unterstützte aber alle Gewinnverwendungen insbesondere, weil der Bedarf für die damit vorfinanzierten Projekte inhaltlich nicht grundsätzlich in Frage gestellt wurde. Ein Antrag auf einen Steuerrabatt wurde mehrheitlich abgelehnt. Die Kommission folgt damit den Anträgen des Stadtrats vollumfänglich.

Als weiteres Geschäft hat die Geschäftsprüfungskommission den Bericht und Antrag 13/2017 «Bodeninitiative – Boden behalten, Luzern gestalten!» beraten. Die Initiative verlangt, dass Grund-stücke im Eigentum der Stadt Luzern künftig nicht mehr veräussert werden dürfen, ausser wenn gleichzeitig mit dem Verkauf ein vergleichbares Grundstück gekauft würde. Nebst anderen Grün-den veranlasste diese Forderung der Gleichzeitigkeit den Stadtrat dazu, als Gegenvorschlag ein Reglement über die Abgabe von stadteigenen Grundstücken zu erarbeiten. Ein gleichzeitiger Landabtausch mit einem in Bezug auf Fläche, Ausnützung, Nutzung und Wert vergleichbaren Grundstück sei kaum realistisch. Das neue Reglement gibt hier etwas mehr Spielraum und ermöglicht es weiterhin Grundstücke zu verkaufen, wenn innerhalb von 5 Jahren vor dem Verkauf ein vergleichbares Grundstück erworben worden ist.

Die Kommission stimmte für die Gültigkeit der Initiative, lehnte sie aber inhaltlich ab. Eine knappe Mehrheit unterstützte dafür den stadträtlichen Gegenvorschlag.
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