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9. Mai 2017

Im Bericht und Antrag (B+A) 11/2017 «Selbstbestimmtes Wohnen im Alter II» wird aufgezeigt, wie die Stadt Luzern das selbstbestimmte Wohnen im Alter in Zukunft fördern möchte. Der B+A sieht dazu eine Strategie mit drei Pfeilern vor: erstens den Aufbau einer Anlaufstelle für Altersfragen, zweitens die Einführung eines Gutscheinsystems, mit welchem spezifische Leistungen zur Förderung des selbstbestimmtes Wohnens im Alter gezielt unterstützt werden können, drittens die Lancierung eines «Netzwerkes Alter Luzern», welches alle wichtigen Akteure in der Alterspolitik der Stadt Luzern umfassen soll. Die zwei ersten Pfeiler sind ebenfalls in das Netzwerk eingebettet.

Die Sozialkommission würdigt den B+A grossmehrheitlich positiv und sieht in ihm die logische Fortsetzung des B+A 6/2016 «Selbstbestimmtes Wohnen im Alter» und somit die Weiterentwicklung der städtischen Alterspolitik.

Der Aufbau einer städtischen Anlaufstelle für Altersfragen für die Bereiche Information, Beratung und Prävention wird von der Sozialkommission grossmehrheitlich unterstützt. Für die Sozialkommission ist es von grosser Relevanz, dass die Anlaufstelle von einem interdisziplinären Team geführt wird, welches Fähigkeiten und Erfahrung mitunter in den Bereichen Pflege, Beratung und Sozialarbeit mitbringt. Eine Minderheit der Kommission sieht in der Schaffung der Anlaufstelle insbesondere aufgrund der vielen bereits heute aktiven Player im Altersbereich keine Notwendigkeit.

Begrüsst wird von der Sozialkommission die Einführung eines Systems mit Gutscheinen für ergänzende hauswirtschaftliche Leistungen für ältere Menschen. Die Sozialkommission verlangt, die Laufzeit des Pilotprojekts «Gutscheine für selbstbestimmtes Wohnen» von drei auf vier Jahre zu verlängern und die Kosten des Pilotprojekts entsprechend von 450‘000 auf 600‘000 Franken zu erhöhen.

Die erhoffte Wirkung der vorgesehenen Massnahmen liegt in erster Linie darin, die Selbstbestimmung der älteren Bevölkerung insbesondere im Bereich des Wohnens sowie die hohe Lebensqualität im Alter zu fördern. Zudem erhofft man sich durch eine Verzögerung von Heimeintritten auch Kosteneinsparungen für die Betroffenen sowie für die öffentliche Hand.

Nach einer engagiert geführten Debatte bewilligt eine grosse Mehrheit der Sozialkommission den beantragten Kredit von Fr. 2‘140‘000.-, welcher den Aufbau und den Betrieb einer Anlaufstelle für Altersfragen während zehn Jahren ermöglicht. Für die Kosten für das Pilotprojekt ist der Stadtrat abschliessend zuständig.
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