Nachdem Mitte Juni 2016 etwas Gesteinsmaterial aus der Felswand auf dem Spazierweg gefunden wurde, hat ein geologisches Gutachten keine erhöhte Gefährdung festgestellt. Der Weg wurde nach einer kurzen Sperrung wieder freigegeben. Jedoch wurde im Gutachten Unterhalt an Wald, Böschungsbewuchs und Felswand empfohlen. Zusätzlich soll eine Signalisation die Spaziergänger auf das Restrisiko, welches auch nach dem Unterhalt vorhanden bleibt, hinweisen. Die Signalisation wurde im Herbst 2016 angebracht. Der Unterhalt an Felswand und Bewuchs wurde zusammen mit dem für den im Frühjahr 2017 sowieso vorgesehenen Holzschlag im Tribschenhornwald vorgesehen. Vom 24. bis 26. April bleibt der Tribschenhornweg daher zu Unterhaltszwecken geschlossen.
Da sowohl Wald als auch Felswand in einer Naturschutzzone liegen, soll mit den Arbeiten auch eine ökologische Aufwertung erfolgen. Dazu werden einige der Bäume gefällt und liegen gelassen. Davon profitieren verschiedene Insekten-, Vogel- und Fledermausarten. Zusätzlich wird auch der Waldrand aufgelichtet, damit lichtbedürftige Sträucher und Bäume mehr Platz erhalten. Die Felswand ist von regionaler Bedeutung und soll in ihrer Form beibehalten und für Besucher sichtbar und zugänglich bleiben.
Auch nach den Eingriffen bleibt die Felswand unter Beobachtung. Die Sicherheit wird laufend beurteilt. Das Risiko von herabfallendem Gestein wird mit dem Unterhalt minimiert. Die Felswand bleibt für Besucher und Spaziergänger als Naturdenkmal erkenn- und erlebbar.
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