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4. April 2017
Der Stadtrat will den Zugang zur musikalischen Bildung für Kinder und Jugendliche verbessern. Mehr Familien sollen in den Genuss von Ermässigungen beim Schulgeld für die Musikschule kommen. Der Stadtrat hebt dazu die Grenze des maximalen steuerbaren Einkommens von 35‘000 auf 55‘000 Franken an. Der Grosse Stadtrat wird die Anpassung der Schulgeldermässigung voraussichtlich am 11. Mai 2017 behandeln.
Der Stadtrat will das Ermässigungssystem für die Schulgelder der Musikschule auf das Schuljahr 2017/2018 anpassen. Die Grenze des steuerbaren Einkommens von Familien, die Ermässigungen erhalten, wird von 35‘000 auf 55‘000 Franken angehoben. Gleichzeitig gibt es neu vier statt wie bisher zwei Erlassstufen. Eltern mit einem steuerbaren Einkommen von maximal 25‘000 Franken erhalten künftig eine Ermässigung von 50 Prozent des Schulgeldes, jene in der vierten Stufe (45‘100 bis 55‘000 Franken) erhalten 10 Prozent. Mit dieser neuen Regelung erhöhen sich die Kosten für die Stadt Luzern durchschnittlich um rund 75‘000 Franken auf 181‘000 Franken pro Jahr.

Die Stadt Luzern leistet mit diesen Regelungen einen wichtigen Beitrag, um den Zugang zum musikalischen Einzelunterricht zu erleichtern. Künftig werden mehr Familien in den Genuss von Ermässigungen kommen. Dies ist auch im Sinne der Stadtluzerner Stimmberechtigten. Sie haben 2012 den Bundesbeschluss über die Jugendmusikförderung mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 78,46 Prozent gutgeheissen und damit die Stärkung der ausserschulischen musikalischen Bildung und die Abschaffung von Zugangshürden gefordert.

Dokument Grosser Stadtrat:
+ Schulgeldermässigungen für den Besuch der Musikschule (Bericht und Antrag 8/2017)
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