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23. Dezember 2016
Die Luzerner Kantonalbank will an ihrem Hauptsitz das Attikageschoss zu einem Vollgeschoss ausbauen und ein siebtes Stockwerk realisieren. Mit diesen Massnahmen kann sich die Bank in der Stadt Luzern weiter entwickeln. Voraussetzung dazu ist aber unter anderem eine Anpassung des geltenden Bau- und Zonenreglements. Die Baudirektion befindet sich daher in konstruktiven Gesprächen mit der LUKB und will ermöglichen, dass die Arbeitsplätze der Bank in der Stadt gehalten werden können.
Mit einer dringlichen Motion fordert die FDP-Fraktion des Grossen Stadtrates den Stadtrat auf alles rechtlich mögliche zu unternehmen, dass sich die Luzerner Kantonalbank an ihrem Hauptsitz in Luzern weiter entwickeln kann und die Arbeitsplätze in der Stadt gehalten werden können. Dieser Vorstoss wurde am vergangenen Mittwoch eingereicht. In der Regel nimmt der Stadtrat zu dringlichen Vorstössen erst Stellung, wenn deren Dringlichkeit an der nächstfolgenden Debatte des Grossen Stadtrates vom Parlament beschlossen wird. Da aber seit Mittwoch in verschiedenen Medien falsche Informationen verbreitet wurden, nimmt die Baudirektion der Stadt Luzern zum Vorstoss schon jetzt Stellung.

Die Luzerner Kantonalbank kann sich in den bestehenden Räumen an ihrem Hauptsitz an der Pilatusstrasse nicht mehr entwickeln. Daher möchte sie das bestehende Attikageschoss zu einem Vollgeschoss ausbauen sowie ein siebtes Stockwerk realisieren. Mit dieser Ergänzung verfügt die LUKB – neben der in der FDP-Motion erwähnten Variante Emmenbrücke – auch in der Stadt Luzern über eine Variante für eine Weiterentwicklung des Bankbetriebs.

Zu dieser Ausgangslage nimmt die Baudirektion wie folgt Stellung:
  • Die stadträtliche Politik hat immer das Ziel vor Augen, Arbeitsplätze in der Stadt Luzern zu halten und den Firmen im Rahmen der Rechtsordnung eine räumliche Entwicklung zu ermöglichen.
  • Der Bau eines 7. Stockwerks auf das bestehende LUKB-Gebäude ist aber aufgrund des geltenden Bau- und Zonenreglements nicht möglich. Er macht dessen Anpassung notwendig. Diese muss vom Parlament beschlossen werden und untersteht dem fakultativen Referendum. Die Baudirektion hat in den gemeinsamen Gesprächen mit der LUKB, letztmals im September 2016, auf diese rechtliche Vorgabe verwiesen.

Die Baudirektion befindet sich in konstruktiven Gesprächen mit den zuständigen Organen der LUKB. Der Stadtrat will alles in seiner Macht liegende unternehmen, dass sich die Luzerner Kantonalbank dereinst, nach Anpassung der Bau- und Zonenordnung, an ihrem Hauptsitz erfolgreich weiter entwickeln kann und die Arbeitsplätze in der Stadt Luzern gehalten werden können.
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