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14. Dezember 2016
Das Bundesgericht hat die Initiative „Für ein intaktes Stadtbild (Stadtbild-Initiative)“ für ungültig erklärt, weil sie der im Bundesgesetz festgeschriebenen Planbeständigkeit widerspricht. Damit wird über die im Rahmen der Bau- und Zonenordnung von den Luzerner Stimmberechtigten bewilligten Hochhausstandorte Bundesplatz, Pilatusplatz und Steghof nicht noch einmal abgestimmt.
Am 27. Juni 2014 hat der Verein Stadtbild Luzern die Initiative „Für ein intaktes Stadtbild (Stadtbild-Initiative)“ eingereicht. Die Initianten fordern eine Anpassung der beiden Bau- und Zonenordnungen (BZO) des Stadtteils Luzern und des Stadtteils Littau mit dem Ziel, die Kernstadt, die grünen Kuppen und die Seeufer zu schützen. Hochhäuser sollen nur noch in den Gebieten Büttenen, Reussport und Reussmatt, zwischen Damm- und Sentimattstrasse sowie entlang der Bern- und der Eichwaldstrasse möglich sein.

Der Grosse Stadtrat hatte die Initiative für ungültig erklärt, weil sie der im Bundesgesetz festgeschriebenen Planbeständigkeit widerspricht. So müssten zum Beispiel die Hochhausstandorte Bundesplatz, Pilatusplatz und Steghof bereits wieder aufgegeben werden, nachdem sie am 9. Juni 2013 von den Luzerner Stimmberechtigten im Rahmen der Abstimmung zur neuen BZO des Stadtteils Luzern gutgeheissen wurden. Mit der Initiative wird der Volkswille innert kurzer Zeit wieder grundsätzlich in Frage gestellt, ohne dass triftige Gründe vorliegen.

Nachdem bereits der Regierungsrat und das Kantonsgericht die Beschwerden gegen die Ungültigkeitserklärung der Stadtbildinitiative abgewiesen haben, hat dies nun auch das Bundesgericht getan. Der Stadtrat ist über das Urteil des Bundesgerichts erfreut. An den im Rahmen der Bau- und Zonenordnung bewilligten Hochhausstandorten Bundesplatz, Pilatusplatz und Steghof kann festgehalten werden.

Die Planung für das private Grundstück am Bundesplatz wurde in der Zwischenzeit trotz der Stadtbildinitiative weitergeführt. Der Investor am Bundesplatz hat im Dezember 2016 das Projekt Luegisland mit 125 Wohnungen präsentiert. Der Hochhausstandort Steghof ist wegen der Linienführung für das Projekt Durchgangsbahnhof vom Regierungsrat noch nicht genehmigt. Die Realisierung diese Hochhauses wird noch längere Zeit beanspruchen.

Die Entwicklung des städtischen Areals am Pilatusplatz wurde vom Grossen Stadtrat im September 2015 wegen der Stadtbildinitiative sistiert. Damit hat der Grosse Stadtrat die Planung gestoppt. Konkrete Pläne gibt es daher nicht. Nach dem Urteil des Bundesgerichtes kann der Grosse Stadtrat die Sistierung jetzt wieder aufheben, damit die Planung weitergeführt werden kann.
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