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25. August 2015
Rund 1200 Anfragen für die Nutzung des öffentlichen Grundes gehen jährlich bei der Stadt Luzern ein. Ab sofort können Bewilligungsanfragen für die Nutzung von öffentlichem Grund über den Online-Schalter der Stadt Luzern eingereicht werden. Die Stadt Luzern wird damit noch kundenfreundlicher und geht einen weiteren Schritt Richtung E-Government.
Wer in der Stadt Luzern öffentlichen Raum beispielsweise für eine Veranstaltung oder eine Standaktion benutzen will, benötigt dafür eine Bewilligung der Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen. Ab sofort können Reservationen von öffentlichen Plätzen der Stadt Luzern über den Online-Schalter mit Belegungsansicht gebucht werden. Dank der Online-Applikation kann das Bewilligungswesen für einen grossen Teil der Gesuche vereinfacht und damit die ständig wachsende Zahl von Gesuchen rationeller abgewickelt werden. Gesuche müssen vor einer Bewilligung von verschiedenen Dienststellen und auch von externen Partnern wie beispielsweise der Luzerner Polizei begutachtet werden. Dieser Vernehmlassungs- und Genehmigungsprozess wird neu vollständig elektronisch abgewickelt. „Mit diesem innovativen Vorgehen vereinfachen wir einerseits den Prozess für die Bevölkerung und optimieren anderseits die interne Zusammenarbeit“, sagt Christoph Nagel, Bereichsleiter Stadtraum und Veranstaltungen.

Unter www.veranstaltungen.stadtluzern.ch können Kundinnen und Kunden von Stadtraum und Veranstaltungen die Belegung der verschiedenen Plätze einsehen und einen freien Platz provisorisch buchen. Bei Unklarheiten nimmt die Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen mit dem Gesuchsteller persönlich Kontakt auf. Wenn alle offenen Fragen geklärt sind, erhält der Gesuchsteller eine entsprechende Bewilligung zur Nutzung des öffentlichen Grundes. Das aktuelle Reglement über die Nutzung des öffentlichen Grundes sowie deren Verordnung und entsprechende Merkblätter können ebenfalls abgerufen werden.
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