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15. April 2013

Im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung der Baubewilligung der Château Gütsch Immobilien AG (CGI) für das Umbau- und Erweiterungsprojekt Hotel Château Gütsch hatte der Stadtrat der Bauherrschaft verschiedene Auflagen gemacht (siehe Medienmitteilung vom 14. März 2013). Unter anderem forderte der Stadtrat die Bauherrschaft auf, bis am 12. April 2013 einen verbindlichen Finanzierungsnachweis einer Schweizer Bank für den Neubau der Gütschbahn sowie das Baugesuch für die Projektänderung der Talstation der Gütschbahn bei der Stadtverwaltung einzureichen.

Die eingeforderten Unterlagen sind innert Frist bei der Stadt Luzern eingetroffen und wurden verwaltungsintern geprüft. Der Stadtrat erachtet das eingereichte Baugesuch für die Projektänderung bei der Talstation der Gütschbahn als ausreichend. Die Bauherrschaft legte zudem entsprechende Finanzbelege für den Bau der Gütschbahn vor. Damit sind aus Sicht des Stadtrates die ersten geforderten Bedingungen zur Aufrechterhaltung der Baubewilligung erfüllt.

Auf den 12. April 2013 hin erwartete der Stadtrat auch eine persönliche Erklärung von Eigentümer Alexander Lebedev zum Umbau- und Erweiterungsprojekt Hotel Château Gütsch. Leider ist diese nicht eingetroffen. Diese Tatsache irritiert den Stadtrat und fördert das Vertrauen zur Bauherrschaft keineswegs. Der Stadtrat will im Hinblick auf den nächsten gesetzten Termin von Ende Juni das Gespräch mit der Bauherrschaft weiterführen. Der Stadtrat will weiterhin alles in seinen Möglichkeiten stehende unternehmen, damit die Gütschbahn bald wieder in Betrieb sein wird. Der Stadtrat erwartet zudem, dass das Restaurant im Hotel Château Gütsch spätestens zusammen mit der Inbetriebnahme der Bahn wieder eröffnet wird.
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