Es herrschte Einigkeit über die Wichtigkeit des musikalischen Unterrichts und dessen Bedeutung für die Kompetenz von jungen Menschen in vielerlei Hinsicht – sei es intellektueller, sozialer oder kreativer Art.
Im Laufe der Beratung zeigten sich die Mitglieder der Bildungskommission kritisch, wie die Praxisänderung der Schulgeldermässigung für die Empfänger von wirtschaftlicher Sozialhilfe umgesetzt wird und wiesen darauf hin, einem effizienten Verwaltungsprozess Beachtung zu schenken. Darüber hinaus wurde festgehalten, dass mit dieser Änderung die restlichen Kosten für den Erlass der Musikschulgebühren bei der wirtschaftlichen Sozialhilfe neu zusätzlich belastet werden. Mit dem Verzicht auf den Ausbau des Geschwisterrabatts zeigten sich die Mitglieder mehrheitlich einverstanden.
Die Bildungskommission empfiehlt dem Grossen Stadtrat einstimmig, das Postulat 57 „Differenziertere Gebühren für die Musikschule“ vom 3. April 2013 als erledigt abzuschreiben und den Vorschlag des Stadtrats zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
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