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19. April 2017
GPK verabschiedet den Bericht und Antrag 7/2017 «Abgabe von städtischen Grundstücken an gemeinnützige Wohnbauträger».
Die Geschäftsprüfungskommission der Stadt Luzern hat an ihrer Sitzung vom 13. April 2017 den Bericht und Antrag 7/2017 «Abgabe von städtischen Grundstücken an gemeinnützige Wohnbauträger» beraten und davon zustimmend Kenntnis genommen. Der Bericht und Antrag geht unter anderem auf einen parlamentarischen Vorstoss zurück, welcher die Erarbeitung eines Vertragsmodells für die künftige Abgabe von städtischen Grundstücken an gemeinnützige Wohnbauträger forderte. Im nun vorliegenden Bericht und Antrag werden das Vorgehen, die Verfahrensschritte, der Einbezug des Parlamentes und ein Musterbau-rechtsvertrag – das so genannte Luzerner Modell – festgehalten. Damit sollen alle gemeinnützigen Baurechtsnehmer gleich behandelt und die Verfahren für alle Beteiligten einfacher und transparent werden.

Die GPK begrüsste den stadträtlichen Vorschlag. In der Detailbehandlung wurde allerdings der Vorschlag des Stadtrates, von den Baurechtsnehmern bis zur Bezugsbereitschaft des ersten Mietobjekts oder während maximal fünf Jahren ab Tagebucheintrag nur ein Drittel des vereinbarten Baurechtszinses zu verlangen, abgelehnt. Im Gegenzug wurde die Reduktion auf den für die Berechnung des Baurechtszinses massgebenden Verkehrswert von 20 auf 25 Prozent erhöht. Diese Änderung führte letztlich dazu, dass eine knappe Minderheit den Bericht und Antrag ablehnend zur Kenntnis nahm. Die Kommissionsmehrheit nahm vom Bericht und Antrag zustimmend Kenntnis.
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