Hotspots entschärfen
Fazit der Arbeitsgruppe und des Stadtrates: Bei den „Hotspots“ Churchillquai (ab Mitte Mai 2017) und Tribschen (ab Herbst 2017) sollen im Rahmen eines zweijährigen Pilotprojekts zwei weitere Hunde-Freilaufzonen eingerichtet werden. Beim Churchillquai gehört auch der örtlich eingeschränkte Zugang zum See dazu. Am Tribschenhorn wird zu einem späteren Zeitpunkt über den Zugang zum Wasser entschieden.
An beiden Orten treffen sich Hundehalter samt ihren Tieren teils schon seit vielen Jahren und lassen ihre Vierbeiner unangeleint herumspringen. Allerdings ohne, dass dafür die gesetzliche Grundlage gegeben wäre. So gelten sowohl der Churchillquai als auch Teile des Tribschenhorns als Parkanlagen und in solchen herrscht Leinenzwang. Gemäss Abklärungen ist es aber möglich, dort eine Ausnahme zu machen. Und zwar unter folgenden Voraussetzungen: Die Hunde dürfen niemanden belästigen und das Seeufer nicht verunreinigen.
Zurzeit gibt es auf den beiden Flächen zahlreiche Nutzungen (Spaziergänger, Badende, Kinder, Hundehalter, usw.), was hin und wieder zu Konflikten führt. Deshalb werden an diversen Stellen rund um die beiden neuen Hunde-Freilaufzonen Hecken angepflanzt, um die Abgrenzung deutlicher zu machen. Dadurch gelangen die Hunde auch weniger gut auf die angrenzenden Areale. Ergänzend führt eine neue Signalisation zu klaren Verhältnissen.
Zusätzlich wird bei der Hunde-Freilaufzone Churchillquai die dort engagierte „IG Hundewiese Luzern“ mit Aufsichtsfunktionen und Aufklärungsarbeit in die Verantwortung genommen. Die IG zeigt sich diesbezüglich sehr engagiert, die Auflagen gemäss Hundeverordnung einzuhalten. Bemühungen, auch beim Tribschenhorn einen entsprechenden Ansprechpartner zu finden, laufen.
Leinenzwang auf restlichen Gebieten
SIP, Quartierpolizei und Stadtgärtnerei begleiten das Projekt eng und nehmen, falls erforderlich, laufend Anpassungen vor. Nach zwei Jahren werden die Ergebnisse ausgewertet und anschliessend wird über das weitere Vorgehen entschieden. Auf den benachbarten Abschnitten der Hunde-Freilaufzonen sowie auf dem restlichen Stadtgebiet gilt – entsprechend der kantonalen Hundeverordnung – grösstenteils weiterhin Leinenzwang oder Hundeverbot. Fehlverhalten wird im Rahmen der bestehenden Ressourcen durch die Polizei sanktioniert.
Bei der bestehenden Hunde-Freilaufzone auf der Allmend, in den städtischen Park- und Grünanlagen sowie auf den Kinderspielplätzen wird die Signalisation und Beschilderung betreffend Hundehaltung verbessert und vereinheitlicht. Die Hundehalterinnen und -halter werden mittels eines Flyers über die Hundehaltung in der Stadt aufgeklärt.
Mit diesem Pilotprojekt möchte die Stadt den derzeit unbefriedigenden Zustand betreffend Hundehaltung im öffentlichen Raum auf ganzem Stadtgebiet dauerhaft verbessern. Ein friedliches Nebeneinander von Hund und Mensch sollte möglich sein. Die Hundehalter haben es in der eigenen Hand (Leine), dem Projekt zum Erfolg zu verhelfen: Je weniger Beschwerden, umso grösser die Chancen für eine definitive Einführung der beiden neuen Hunde-Freilaufzonen.
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